1954/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Antrag

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend rechtliche Absicherung von Bürgerbeteiligungsmodellen bei regionalen Energieversorgungseinrichtungen

 

 

Kommunale Bürgerbeteiligungsmodelle für alternative Energien, d.h. die Beteiligung von Bürgern an regionalen Kraftwerken über Darlehen samt Zinsen für diese Kraftwerkseigner, boomen. Regelmäßig kommen entsprechende neue Projekte dazu; so gibt es allein in Niederösterreich bislang bereits 15 bis 20 derartige Projekte. Neben Niederösterreich besonders aktiv sind Oberösterreich, die Steiermark sowie Vorarlberg. Rechtlich gibt es aber einige Schatten.

 

Laut "Format" Nr. 17/2012 vom 27.04.2012 hat sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) - einer privaten Anzeige folgend - das Randegger Bürgerbeteiligungsmodell angesehen und für nicht rechtskonform erachtet. Es handle sich um ein unerlaubtes Einlagengeschäft, das nur von Banken, nicht aber von Gemeinden getätigt werden dürfe und deshalb rückabgewickelt werden müsse, so die Begründung der Behörde. Schlimmer noch: Sogar eine Strafzahlung von bis zu 50.000 Euro bei Nichtbefolgung steht im Raum.

Diese überraschende Entscheidung der Finanzaufseher führt in zahlreichen Gemeinden, wo man ähnliche Modelle bereits umgesetzt hat, zu einem gewaltigen Aufschrei. Denn Randegg ist kein Einzelfall: Mehr als 100 derartige Projekte soll es österreichweit - zwischen dem Bodensee und dem Marchfeld - bereits geben.

Der Boom bei alternativen Energieprojekten von Gemeinden hat vor allem ökologische Gründe. Umweltfreundliche, dezentrale Energiegewinnung aus Wind, Sonne oder Biomasse soll die Abhängigkeit von Öl und Gas verringern, die immer teurer werden - und irgendwann ganz versiegen.

Doch neben dem Umweltgedanken, der vielen Bürgern zweifellos am Herzen liegt, sind bei diesen Modellen - angesichts niedriger Sparbuchzinsen - auch die Renditen meist recht attraktiv. Diese liegen durchwegs bei drei Prozent und knapp darüber. Auch der Imageverlust der Banken trägt ein Übriges dazu bei, dass immer mehr Bürger ihr Geld lieber in Kraftwerke vor Ort als in Anleihen oder Zertifikate stecken.

Nachdem die Gemeinden die Kraft von Bürgerbeteiligungen entdeckt haben, springen zunehmend auch Energieversorger und Privatpersonen auf den Zug auf und verstärken so den Trend. Für die Gemeinden bringen diese Modelle eine Reihe von Vorteilen: Sie investieren in grüne Energie, ohne die ausgebluteten Gemeindekassen noch mehr zu belasten. Gleichzeitig macht sie jeder Schritt in Richtung Energieautarkie ein Stückchen unabhängiger von den mächtigen Landesversorgern. Zusätzlicher Effekt: Auch das Gemeinschaftsgefühl in den Gemeinden wird gestärkt. Meist fällt es leichter, Kraftwerksprojekte über die Bühne zu kriegen, wenn man die Bürger als Anteilseigner mit im Boot hat.

Viele Gemeinden bewegen sich bei ihren Solar- oder Windprojekten dennoch auf rechtlich unsicherem Terrain. Einige Darlehensmodelle könnten sogar der Prospektpflicht unterliegen.

 

 

Die Gemeinden haben die Aufgabe, für ihre Bürger ein Maximum an Lebensqualität zu sichern. Lebensqualität heißt, dass man in einer gesunden Umwelt, in guter Nachbarschaft und in der Nähe zu seinem Arbeitsplatz leben kann.

Gerade die Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, in Fragen der Energieversorgung unabhängiger zu werden. Viele Gemeinden und Gemeindeverbände haben im Rahmen von Vorzeigeprojekten ihre Haushalte bereits von fossilen Energieträgern, die aufgrund des Zukaufs aus Krisenregionen immer teurer werden, unabhängig gemacht. So kommt beispielsweise der Nutzung von Biomasse in Gemeindeverbänden eine besondere Bedeutung zu. Durch die Realisierung von Bürgerbeteiligungsmodellen entsteht eine hohe Identifikation der Gemeindebürger mit den regionalen Energieversorgungseinrichtungen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, die künftige rechtliche Absicherung von Bürgerbeteiligungsmodellen zur Finanzierung von regionalen Energieversorgungseinrichtungen sicherzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.