1959/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend barrierefreie Kommunikation im Gesundheitswesen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Kommunikationsdefizite können für PatientInnen mit nichtdeutscher Muttersprache sowie für gehörlose PatientInnen mit Gebärdensprache als Muttersprache gravierende Folgen haben: mangelnde Aufklärung, Fehldiagnosen, Fehlbehandlungen und daher ein längerer Krankheitsverlauf. Zusätzlich zum menschlichen Leid erhöht das Fehlen einer klaren Kommunikationsmöglichkeit durch professionelle DolmetscherInnen nachweislich den Kostenaufwand im Gesundheitswesen. So behandeln ÄrztInnen PatientInnen, mit denen sie nicht gut kommunizieren können, generell konservativer und nehmen überwiegend stark gerätemedizinische Zusatzuntersuchungen vor. Es besteht derzeit noch großer Handlungsbedarf, diese PatienInnengruppen im Sinne der Kommunikation barrierefrei zu behandeln.

Denkbar wäre eine Poollösung, wo DolmetscherInnen für mehrere Gesundheitsanbieter abrufbar ihre Dienste zur Verfügung stellen. Sinnvoll wäre es auch, wenn Angehörige von Gesundheitsberufen Sprachkompetenzen, z.B. in Österreichischer Gebärdensprache, erwerben würden.

Auch im neuen Bericht des Sozialministeriums über die Evaluierung des Behindertengleichstellungsgesetzes findet sich eine diesbezügliche Handlungsempfehlung:

„Handlungsempfehlung Gebärdensprache 2: Ausarbeitung und Umsetzung konzeptioneller Grundlagen für die Bereitstellung von GebärdensprachdolmetscherInnen (flächendeckend vs. Punktuell) für wichtige Sektoren (Bildung, Gesundheit, etc.).“

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Gesundheit sowie für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls jedoch bis zum 30.September 2012 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher

-       der Rechtsanspruch von PatientInnen, sich bei der Inanspruchnahme der Leistung von Gesundheitsberufen verständlich zu machen bzw. die dabei notwendige Kommunikation vollinhaltlich zu erfassen sowie

-       die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs im Anlassfall durch verpflichtende und von der jeweilig zuständigen Körperschaft zu finanzierende Heranziehung von DolmetscherInnen (inklusive GebärdensprachdolmetscherInnen)

gewährleistet wird.

 

 

In  formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.