1962/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.05.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Neuregelung der sog. Altpolitiker-Pensionen

 

 

Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 und das „Belastungspaket“ 2012 müssen unterschiedlichste Bevölkerungsgruppen in Österreich tiefe Einschnitte akzeptieren, behinderte Menschen ebenso wie die Familien, die Bauern, die kleinen Gewerbetreibenden, die Arbeitnehmer und die Pensionisten. Die üppigen sog. Altpolitiker-Pensionen hingegen blieben unangetastet. Seit 1997 ist zwar der Weg zur üppigen Politikerpension versperrt, doch der Staat zehrt an den Altlasten.

Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in sog. Altpolitiker-Pensionen und Versorgungsbezüge an deren Witwen bzw. Witwer und Waisen. Laut aktuelleren Berechnungen beträgt der jährliche Aufwand für sog. Altpolitiker-Pensionen um die 90 Millionen Euro, denn auch die Länder hatten ähnlich üppige Regelungen wie der Bund.

Aktuell beziehen bereits 66 Altpolitiker monatlich mehr als 10.000 Euro, 38 Altpolitiker knapp unter 10.000 Euro und 111 Altpolitiker monatlich zwischen 3.900 und 5.500 Euro.

 

Um den Bundeshaushalt zu entlasten und mit gutem Beispiel voranzugehen, soll die jeweilige Partei, welcher der Altpolitiker zurechenbar ist, für jenen Teil der sog. Altpolitiker-Pension aufkommen, der über der höchst möglichen ASVG-Pensionsleistung liegt.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die jeweilige Partei, welcher der Altpolitiker zurechenbar ist, für jenen Teil der sog. Altpolitiker-Pension aufkommt, der über der höchst möglichen ASVG-Pensionsleistung liegt.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.