1969/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Bernhard Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend der Schaffung der Möglichkeit eines Verlustrücktrages bei der ESt und KöSt

 

Der Staat ist in einem Unternehmen auch einem Gesellschafter gleichzustellen, der seinen Gewinnanteil jährlich abschöpft, dafür die Rahmenbedingungen für eine funktionierende Wirtschaft schafft, sich am Risiko des Unternehmers aber nicht beteiligt.

 

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wäre es recht und billig, würde der Staat jenen Betrieben beistehen, die nicht einfach ihre Aktivitäten einstellen, sondern in der Hoffnung auf bessere Zeiten Verluste in Kauf nehmen, also ein Risiko eingehen und damit auch Arbeitsplätze erhalten. Der Atem der Betriebe würde länger, erhielten sie von den in der Vergangenheit entrichteten Ertragssteuern Teile in Krisenzeiten zurück.

 

Die bisher alleinige Möglichkeit der Verlustvorträge gleicht der Karotte vor der Nase des Esels. Sie gibt zwar Hoffnung, ist aber keine wirkliche faire Hilfe in der Krise. Eine einfache Änderung im Insolvenzrecht würde auch ermöglichen, dass im Falle des zwischenzeitigen Zusammenbruches des Unternehmens, die Gelder vorrangig zur Abdeckung von Beitrags- und Abgabenrückständen zu verwenden sind, was für den Staat das Ausfallrisiko minimiert.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine betraglich limitierte Rücktragsmöglichkeit von Verlusten auf Gewinne der letzten drei Jahre vorsieht, analog zu dem in Deutschland und in Frankreich bereits verwirklichten System“.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.