1971/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Rückführung des Goldes der OeNB aus Risikostaaten

Die Verschuldungskrise mehrerer Staaten offenbaren in aller Deutlichkeit deren wirtschaftliche und finanzielle Probleme. Hochverschuldete Staaten sind nicht als Lagerplätze des Goldes der Österreichischen Nationalbank geeignet. Gerade in wirtschaftlichen und politischen Krisenzeiten ist Gold ein begehrtes und sicheres Tauschmittel. Staaten wie China und Indien wickeln einen großen Teil ihres Außenhandels in Gold ab. Um in Krisenzeiten den Österreicherinnen und Österreichern von Nutzen zu sein, muss dieses Gold jederzeit verfügbar sein.

Länder, gleich ob inner- oder außerhalb des Euroraumes und der Europäischen Union, deren Bonität unter AA+ - bei positivem Ausblick – liegt, verfügen nicht mit Sicherheit über die erforderliche finanzielle Stabilität. Eine Überstellung der physischen Goldbestände der OeNB aus solchen Staaten auf österreichisches Territorium ist erforderlich.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage folgenden Inhalts zu übermitteln: Physische Goldbestände der OeNB, die sich in Staaten befinden, deren Bonität unter AA+ liegt, werden auf österreichisches Territorium überstellt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.