1996/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gartelgruber, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Die meisten Pflegebedürftigen in Österreich werden im familiären Umfeld betreut. Die Leistungen der Angehörigen machen Pflege und Betreuung in Österreich erst finanzierbar. Der Wert der informell erbrachten Betreuungsarbeit wird auf rund drei Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung beruht auf einem Modell, indem bislang unbezahlt erbrachte, informelle Pflegeleistungen durch vom Markt bezogene Dienstleistungen ersetzt werden. Dabei wird der Zeiteinsatz in der informellen Pflege mit fiktiven Löhnen bewertet, die für Haushaltshilfen und Pflegehelfer bezahlt werden müssten.
Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Pflege und Betreuung im eigenen Heim hat aber nach wie vor höchste Priorität. Pflegende Angehörige müssen daher bestmöglich unterstützt werden.
Laut einer OGM-Umfrage vom April 2012 pflegen 11 % aller Frauen (nur 6 % der Männer) ab 18 Jahren eine Person, meistens (50 %) die eigenen Eltern. 33 % aller Frauen haben schon einmal eine Person gepflegt und 20 % aller Frauen erwarten für die nächsten Jahre, dass Pflegeaufgaben auf sie zukommen werden. 52 % aller pflegenden Frauen fühlen sich überlastet. Das Thema „Pflege“ betrifft Frauen daher in einem hohen Maße.
Im Regierungsprogramm für die XXIV. GP findet sich im Unterkapitel „pflegende und betreuende Angehörige“ folgende Zielsetzung:
„Zur Stärkung der Solidarität zwischen den Generationen sind Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Angehörigen von zentraler Bedeutung.
Die Sozialpartner werden ersucht, hinsichtlich nachstehender Überlegungen Lösungsvorschläge zu prüfen bzw. zu erarbeiten:
Gefordert sind weitere bundesweit konkrete Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger. Weiters soll dem Nationalrat ein schriftlicher Bericht über den Stand der Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „pflegende und betreuende Angehörige“ zugeleitet werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, sich beim Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz für folgende Maßnahmen einzusetzen:
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.