1998/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Podgorschek, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einmalerläge in Lebensversicherungen
Das Budgetbegleitgesetz sieht nachteilige Veränderungen im Bereich der Lebensversicherung vor. Diese sind sowohl aus Sicht des Kunden, als auch aus jener des Steuereinhebers mit Einbußen verbunden. So hat das Budgetbegleitgesetz 2011 eine Veränderung im Bereich der Besteuerung von Einmalerlägen enthalten: Die steuerlich relevante Mindestlaufzeit für einen Steuersatz von vier Prozentpunkten wurde von 10 auf 15 Jahre angehoben.
Branchenweit sind die Einmalerläge im letzten Jahr um eine Milliarde Euro zurückgegangen. 55 bis 60 Jahre zählende Personen haben kaum Interesse an einer derart langen Bindungsfrist. Der daraus resultierende Rückgang an Einlagen ist gleichzeitig mit Steuerausfällen verbunden. Werden alle Effekte kumuliert brächte eine Rücknahme der Regelung 30 Millionen Euro an Einnahmen für das Budget. Dies entspricht einer vorsichtigen Schätzung. Die Zahl ergibt sich folgendermaßen: Einmalerläge im Ausmaß einer Milliarde Euro würden sofort nach Abschluss ein Steueraufkommen bei einem Steuersatz von 4% aus dem Titel Versicherungssteuer in Höhe von 40 Millionen Euro ergeben. Der Entfall der KESt - bei angenommener alternativer Veranlagung auf zum Beispiel einem Sparbuch - würde zehn Millionen Euro betragen.
Der Konsument würde entlastet und freier in seiner Entscheidung. Eine Belastung gegenüber dem Mittelstand wäre beseitigt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten die vorsieht, dass die steuerlich relevante Mindestlaufzeit für Lebensversicherung gegen Einmalerlag auf 10 Jahre gesenkt wird.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.