2007/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Wolfgang Großruck,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

In den vergangenen 15 Jahren hat die Zahl der Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sehr stark zugenommen. Derzeit besteht ein Rückstau von fast 150.000 Fällen.

 

Mit dem 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das am 1. Juni 2010 in Kraft getreten ist, wurden Maßnahmen getroffen, die – gemeinsam mit internen Reformschritten am EGMR – zu einer Erhöhung der Zahl der Entscheidungen des EGMR geführt haben. Dennoch wurden die bereits erreichten Verbesserungen von einigen Staaten als unzureichend angesehen. Aus diesem Grund wurde mit Konferenzen in Interlaken im Jahr 2010 und in Izmir im Jahr 2011 ein neuerlicher Reformprozess eingeleitet, der durch die Brighton-Erklärung, die im Rahmen der Konferenz von Brighton am 20. April 2012 angenommen wurde, einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

 

Österreich hat sich in den EGMR-Reformdiskussionen seit jeher erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Recht des Einzelnen auf eine richterliche Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden. Dies konnte auch im Rahmen der Brighton-Erklärung sichergestellt werden. Diese sieht  im Wesentlichen geringfügige Änderungen der EMRK vor, die größtenteils bis Ende des Jahres 2013 ausgearbeitet werden sollen. Sie erkennt an, dass vorrangig die Bemühungen der Staaten verstärkt werden müssen, den mit der EMRK übernommenen Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen und die Urteile des EGMR zügig umzusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass

Ø  das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzung eingeschränkt wird,

Ø  das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention  vollständig umgesetzt wird,

Ø  die in der Brighton-Erklärung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des Konventionssystems rasch und effektiv verwirklicht werden,

Ø  weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig  gemacht werden, und

Ø  die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die Europaratsstaaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.