2010/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 14.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Mag.a Judith Schwentner Kolleginnen und Kollegen
betreffend der Menschenrechtslage in der Westsahara
BEGRÜNDUNG
Die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft den Konflikt in der Westsahara nachhaltig und auf friedliche Weise lösen zu können, stecken zurzeit in einer Sackgasse.
Die Lage in der Westsahara ist noch immer durch erhebliche Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet. Neben lokalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch, benennt auch der diesjährige Bericht des UN-Generalsekretärs für den UN-Sicherheitsrat Menschenrechtsverstöße, insbesondere durch die marokkanischen Sicherheitskräfte. Zudem kritisiert der Bericht, dass die Westsahara-Mission der UN (MINURSO) ihr Mandat wegen zunehmender Einschränkungen seitens der marokkanischen Regierung nicht voll wahrnehmen könne. Die Mission sei nicht in der Lage, ihre Beobachtungs- und Überwachungsaufgaben vollständig zu erfüllen.
Auch die Gespräche zwischen der marokkanischen Regierung und der Befreiungsfront Polisario unter UNO-Vermittlung haben im März 2012 keine Fortschritte erbracht. Zudem entzog die marokkanische Regierung am 9. Mai 2012 dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für die besetzte Westsahara, Christopher Ross, das Vertrauen, weil sie seinen Bericht an den Weltsicherheitsrat für "unausgewogen und einseitig" hält.
Der UN-Sicherheitsrat forderte unterdessen am 24. April 2012 zwar in der einstimmig getroffenen Resolution 2044 sowohl die marokkanische Regierung als auch die Befreiungsfront Polisario dazu auf, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um „unabhängige und glaubwürdige“ Maßnahmen zur Überwachung der Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Allerdings konnte sich der Sicherheitsrat nicht darauf einigen, die Überwachung der Menschenrechtslage in das bis zum 30. April 2013 verlängerte Mandat der UN-Westsahara-Mission (MINURSO) aufzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,
· auf europäischer und bilateraler Ebene gegenüber der marokkanischen Regierung darauf zu drängen, dass die im Bericht des UN-Generalsekretärs aufgezeigten und kritisierten Einschränkungen der Mission durch Marokko aufgehoben werden
· die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufzufordern, die Menschenrechtslage in der Westsahara weiterzuverfolgen und regelmäßig Informationsreisen in dieses Gebiet zu unternehmen,
· sowohl gegenüber dem Königreich Marokko als auch gegenüber der Befreiungsfront Polisario darauf zu drängen, dass beide Seiten auf gewaltsame Aktionen verzichten
· sich auf Ebenen der EU sowie der Vereinten Nationen, weiterhin dafür einzusetzen, dass das geforderte Selbstbestimmungsrecht der saharauischen Bevölkerung anerkannt wird und auf eine baldige Umsetzung des Referendums über die Unabhängigkeit der Westsahara zu drängen
· den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von informellen Gesprächen in Wien anzubieten, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können
· sich dafür einzusetzen, dass die Beachtung der Menschenrechte in der Westsahara, im Sinne des „more for more“ – Kriteriums, ein wichtiger Prüfstein für die nachbarschaftlichen Beziehungen der EU zu Marokko werden
· sich dafür einzusetzen, dass die Komponente zur Überwachung der Achtung der Menschenrechte bei der nächsten Mandatsverlängerung in das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für die Westsahara (MINURSO) aufgenommen wird
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.