2015/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
27.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Integrierung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in die österreichische Verfassung
Die italienische Regierung Monti propagiert einen neuen italienischen Zentralismus. Die drei größten „staatstragenden“ italienischen Parteien planen durch Wiedereinführung staatlicher Eingriffsbefugnisse aufgrund „nationaler Interessen“ einen Generalangriff auf alle Autonomien Italiens. Vor diesem Hintergrund ist Österreich dringend dazu angehalten, endlich die Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol in die Österreichische Bundesverfassung festzuschreiben. Österreich hat eine historische Verantwortung den Südtirolerinnen und Südtirolern gegenüber, dieser Verantwortung muss sich unsere Bundesregierung langsam bewusst werden und keine Gleichgültigkeit weiter walten lassen.
Außenminister Michael Spindelegger hat im Außenpolitischen Ausschuss bekannt gegeben, dass er nur die Schutzmachtfunktion für Südtirol im Zusammenhang mit einer großen Verfassungsreform in der Bundesverfassung verankern werde. Dabei ist es bereits seit längerem möglich, die Schutzmachtrolle in die österreichische Verfassung zu integrieren. Auf eine umfassende Verfassungsreform zu warten, ist daher nicht notwendig.
Angesichts der Entwicklungen ist die Einschaltung der Schutzmachtfunktion Österreichs absolut notwendig. Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird dazu aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Schutzmachtfunktion Österreichs für Südtirol in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern.“
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Außenpolitischen Ausschuss.