2021/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.06.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Venier, Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Budgetmittel im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung

 

 

Das Sparpaket der Bundesregierung wirkt sich bis 2016 auch in massiven Einsparungen bei der Wildbach- und Lawinenverbauung aus: So wird das Budget von 70 bis 75 auf 60 Millionen Euro reduziert, was gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit im ländlichen Raum hat und de facto einen Kahlschlag ebendort darstellt.

 

Das Budget, das für Verbauungsmaßnahmen österreichweit zur Verfügung steht, wird in den nächsten Jahren wie folgt gekürzt (Bundesmittel):

2012: MINUS 4,5 Millionen Euro

2013: MINUS 5,7 Millionen Euro

2014: MINUS 7,8 Millionen Euro

2015: MINUS 9,5 Millionen Euro

2016: MINUS 9,8 Millionen Euro.

 

Finanzierungsbeiträge des Bundes beispielsweise für Sofortmaßnahmen nach Hochwasserkatastrophen bedecken künftig nur mehr 33 1/3% des Aufwandes, bisher waren es 60%. Die Bundesförderung für neue Projekte wird auf maximal 60% verringert. Daher können auch bereits mit Gemeinden vereinbarte Verbauungsmaßnahmen nicht in der prognostizierten Zeit fertiggestellt werden.

Die Co-Finanzierung von Räumungen von Geschiebeauffangbecken ist überhaupt nicht mehr vorgesehen.

Das Sparpaket bringt auch einen Aufnahmestopp beim Personal der Wildbach- und Lawinenverbauung. Vor allem der Personalstand der Gebietsbauleitungen ist davon betroffen. Es dürfen keine neuen Mitarbeiter auf den Baustellen mehr aufgenommen werden. Dies bedeutet eine Verringerung der Schlagkraft der WLV und einen Verlust von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regionen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, die im Sparpaket der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Lawinen- und Wildbachverbauung rückgängig zu machen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.