2030/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.07.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Gratisabgabe von Kondomen für Jugendliche bis 18 Jahren
BEGRÜNDUNG
In 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten werden die Kosten für Verhütungsmittel im Rahmen der Gesundheitsversorgung entweder zur Gänze oder zumindest teilweise von der Krankenversicherung übernommen. Dies stellt eine wirksame Präventionsmaßnahme sowohl zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten als auch zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften dar.
In Österreich ist dies nicht der Fall. Arzneimittel zur Empfängnisverhütung werden, wie das Bundesministerium für Gesundheit auch in der Anfragebeantwortung vom 07. 09. 2011 betont, grundsätzlich „nicht als Leistung der Krankenbehandlung auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers abgegeben werden. Analog dazu sind auch andere Möglichkeiten der Empfängnisverhütung grundsätzlich keine Kassenleistung.“[1]
Präventionsmaßnahmen im
Gesundheitsbereich wie die Gesundenuntersuchung, Mammographie oder
Prostatauntersuchung sind richtigerweise Kassenleistungen. Diese Angebote sollten
erweitert werden. Prävention ist der Schlüssel für eine gesunde
Gesellschaft.
Laut dem aktuellen Jugendbericht[2] sind Gonorrhö und Syphilis in Österreich seit den 1990er Jahren wieder im Zunehmen und ungeschützter heterosexueller Geschlechtsverkehr ist zu einem Hauptübertragungsweg von HIV/Aids geworden. In Österreich kommt es täglich zu ein bis zwei Neuinfektionen mit dem HI-Virus. Am häufigsten wird HIV beim Sex ohne Kondom übertragen.
Die Zahl von Teenager-Schwangerschaften ist in Österreich zwar rückläufig, aber immer noch höher als in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz.[3]
Das zeigt, dass eindeutig Handlungsbedarf im Sinne von Präventionsmaßnahmen für junge Menschen in Österreich besteht.
Die Gratisabgabe von Kondomen an Jugendliche bis 18 Jahren an Apotheken würde zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und vor ungewollten Schwangerschaften dienen und mit entsprechenden Begleitmaßnahmen, wie dem Verteilen von Informationsbroschüren wesentlich zur Bewusstseinsbildung und zur Förderung von verantwortungsvollem Verhalten beitragen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite kostenlose Abgabe von Kondomen an Apotheken für Jugendliche bis 18 Jahren zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen baldigst in die Wege zu leiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.