204/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2008
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend verpflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen
Eine Volksabstimmung über die Zustimmung der Republik Österreich zu einem Abschluß eines völkerrechtlichen Staatsvertrags, der grundlegende Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes bewirkt, sollte verpflichtend sein, dies nicht zuletzt deshalb, weil sich in Hinblick auf den EU- Reformvertrag von Lissabon, den Änderungen der Verträge der Europäischen Union also, grundlegende Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung ergeben würden. Denn unter anderem wird angestrebt, daß der Europäische Rat weitere Änderungen in Zukunft einstimmig beschließen könnte.
Dabei ist auf die in Österreich lediglich im Nationalrat erfolgte Ratifizierung des „Reformvertrages von Lissabon" zu verweisen, was in den Augen namhafter Verfassungs-Experten verfassungswidrig war. Gescheitert ist dieser „Vertrag von Lissabon" am Referendum der Iren.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage einzubringen, die eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung dahingehend vorsieht, daß für Österreich wichtige Änderungen der Europäischen Verträge von einer nationalen Volksabstimmung in Österreich abhängig gemacht werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.