2074/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 19.09.2012
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde
betreffend Basiskonto
BEGRÜNDUNG
Am 25.November 2009 wurde der Antrag der Grünen, der den Finanzminister aufforderte, sich umgehend dafür einzusetzen, dass dem Nationalrat ein Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt wird, der das Recht auf ein leistbares Girokonto auf Habenbasis für jede/n vorsieht im Finanzausschuss des Nationalrates vertagt.
Am 18. Juli 2011 hat die Europäische Kommission Empfehlungen bezüglich dem Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen ("Basiskonto") vorgelegt. VerbraucherschützerInnen aus ganz Europa reagierten enttäuscht, hatte man doch ursprünglich einen Richtlinienvorschlag erwartet, anstatt der nun rechtsunverbindlichen Empfehlungen.
Am 13. Dezember 2011 wurde im EU-Unterausschuss des Nationalrates einstimmig ein Antrag auf Mitteilung angenommen, indem das Unverständnis des Nationalrats über die Vorgehensweise der Kommission geäußert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass durch eine Legislativmaßnahme auf europäischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen für das Recht auf Zugang zu dieser grundlegenden Dienstleistung der Daseinsvorsorge auch dort rasch geschaffen werden, wo freiwillige, diskriminierungsfreie Initiativen von Banken dieses nicht ausreichend gewährleisten. Festgehalten wurde auch, dass ein uneingeschränkter Zugang zu einem Basiskonto die Voraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben für alle EU-BürgerInnen darstellt.
Am 4. Juli 2012 hat das EU-Parlament mit breiter Plenumsmehrheit die EU-Kommission aufgefordert, einen Richtlinienvorschlag zur Gewährleistung des Zugangs zu grundlegenden Bankdienstleistungen für alle in der Union ansässigen VerbraucherInnen vorzulegen. Die Kommission muss nun innerhalb eines Jahres einen Gesetzesvorschlag vorlegen bzw. ihre Gründe gegenüber dem Europäischen Parlament erläutern, falls sie dem nicht folgt.
Die Grünen weisen darauf hin, dass Menschen ohne Konto, auf erhebliche Probleme bei der Arbeitssuche oder der Wohnungssuche stoßen. Doch auch im täglichen Leben tauchen Probleme auf. Güter des täglichen Bedarfs, lassen sich etwa oft günstiger über den Onlinehandel beschaffen. Das Girokonto mag zwar kein grundlegendes menschliches Bedürfnis sein, doch kann das Fehlen eines Girokontos den Zugang zu den grundlegendsten menschlichen Bedürfnissen stark einschränken.
Die derzeit in Österreich von manchen Kreditinstituten angebotenen Produkte, die einen relativ niederschwelligen Zugang zu Bankdienstleistungen ermöglichen sollen, sind zwar durchaus ambitioniert, jedoch nicht mit dem Basiskontomodell vergleichbar. Auf letzteres soll ein Rechtsanspruch bestehen, zudem sollen die Zugangsvoraussetzungen und Abwicklungsmodalitäten in Durchführungsbestimmungen genau geregelt werden. Beim derzeitigen Modell entscheidet hingegen der gute Wille des Kreditinstitutes über die Frage, ob ein Girokonto gewährt wird. Außerdem laufen die betroffenen Personen stets Gefahr, ein einmal erworbenes Girokonto auch wieder zu verlieren.
Da nun in Österreich weitgehende Einigkeit darüber besteht, dass ein Basiskonto die unabdingbare Voraussetzung ist, um am heutigen sozialen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, andererseits es aber gesetzt den Fall, dass es tatsächlich zu einem Richtlinienvorschlag kommt, noch Jahre dauern wird, bis die nationale Umsetzung in Kraft tritt, besteht Handlungsbedarf beim österreichischen Gesetzgeber.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, demzufolge für alle BürgerInnen in Österreich der Zugang zu einem Girokonto gewährleistet ist.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.