2079/A XXIV. GP

Eingebracht am 19.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

der Abgeordneten Kogler, Kolleginnen und Kollegen

auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG

 

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG, dass der Rechnungshof eine Überprüfung der Schaltung von Inseraten durch bzw. im Auftrag bzw. im Interesse von Bundesministerien vornehme.

Der Rechnungshof hat bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Prüfergebnissen veröffentlicht, die auf die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder für Werbezwecke eines Ministeriums oder eines/einer Ministers/in hinweisen.

Der „Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen“ hat daher unter anderem folgende Untersuchungsgegenstände zu klären gehabt:

·         Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen (z.B. ÖBB , ASFINAG, Klimafonds oder AMA) auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der Bundesregierung seit dem Jahr 2006,

·         Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen seitens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000.

 

Diese Fragen konnten im Untersuchungsausschuss nicht umfassend und ausreichend geklärt werden. Die Frage steht im Raum, inwieweit derartige Praktiken nicht auch in anderen staatlichen Einrichtungen üblich sind, ob also die zuletzt diskutierten Fälle nicht bloß die Spitze des Eisberges darstellen. Es ist daher wünschenswert, die bisherigen punktuellen Prüfergebnisse auf eine breitere Basis zu stellen, zu systematisieren und zu aktualisieren.

Vom Rechnungshof sollen daher folgende Fragen für den Zeitraum 2000 bis jetzt geklärt werden:

1.    In welchem Umfang wurden Werbe- oder Informationsmaßnahmen der Ministerien gesetzt, die nicht den Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen des Rechnungshof entsprechen?


2.    In welchem Umfang wurde von Unternehmen, für die der Rechnungshof die Prüfkompetenz hat, Inserate geschaltet, die neben der Bewerbung von Unternehmenszielen auch die Imageverbesserung von Politkern oder öffentlichen Stellen verfolgen?

3.    Gibt es weitere Fälle als die schon bekannten (ÖBB, Asfinag, Klimafonds, AMA etc), wo die Entscheidung für eine bestimmte Werbemaßnahme außerhalb des Unternehmens fiel und erst nachträglich von den Unternehmensorganen genehmigt wurde?

4.    Welche Medienkooperationen wurden zwischen öffentlichen Stellen oder Unternehmen einerseits, Medienunternehmen andererseits eingegangen und entsprachen deren Ziele und Vertragsbedingungen den Richtlinien des Rechnungshofs sowie den Interessen der öffentlichen Unternehmen?

5.    Welche Maßnahmen wurden seitens der Ministerien gesetzt, um durch Zusammenrechnung von Schaltungskosten möglichst günstige Tarife bzw. marktübliche Rabatte zu erzielen und welche Rolle spielte diesbezüglich die Beauftragung zwischengeschalteter Agenturen?

6.    Wie gestaltete sich die Entwicklung der Inseratenkosten des Bundespressedienstes im Untersuchungszeitraum und worauf gründen sich allfällige Steigerungen?

7.    Wie nachvollziehbar war die Budgetierung und Planung der Werbe- oder Informationsmaßnahmen der Ministerien?

8.    Wie nachvollziehbar und regelkonform waren die Ausschreibungen, die im Zusammenhang mit Werbe- oder Informationsmaßnahmen der Ministerien vorgenommen wurden?

 

Dieter Brosz

Christiane Brunner

Eva Glawischnig-Piesczek

Kurt Grünewald

Helene Jarmer

Werner Kogler

Alev Korun

Ruperta Lichtenecker

Gabriela Moser

Daniela Musiol

Karl Öllinger

Peter Pilz

Wolfgang Pirklhuber

Bruno Rossmann

Birgit Schatz

Judith Schwentner

Albert Steinhauser

Harald Walser

Tanja Windbüchler-Souschil

Wolfgang Zinggl