2109/A XXIV. GP

Eingebracht am 08.11.2012
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Antrag

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

(Verfassungsbestimmung)

 

Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

 

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2012, wird wie folgt geändert:

Dem § 11 wird folgender Abs.20 angefügt:

„(20) Die in § 3 Abs. 1 vorgesehene Anpassung entfällt bis 31. Dezember 2013.

 

Artikel 2

 

Änderung des Bundesbezügegesetzes

 

Das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2011, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 21 wird folgender Abs. 12 angefügt:


„(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2013.“

 

Artikel 3

 

Änderung des Bezügegesetzes

 

Das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012, wird wie folgt geändert:

Nach § 49t wird folgender § 49u samt Überschrift eingefügt:

„Entfall der Anpassung der Ruhebezüge für das Jahr 2013

§ 49u. Die in den §§ 31, 34 Abs. 4, 44 Abs. 1 und 44k vorgesehene Anwendung des § 41 Abs. 2 und 3 des Pensionsgesetzes 1965 entfällt bis 31. Dezember 2013.““

 

 

Begründung:

Die im Vorjahr von SPÖ und ÖVP im Parlament beantragte und beschlossene Erhöhung der Politikergehälter bis 3.999 Euro brutto für das Jahr 2012 sowie die mit 31. Dezember 2012 bevorstehende Beendigung der Nulllohnrunde bei Politikerbezügen wird seitens des BZÖ abgelehnt. In einer so ernsten Lage der Staatsfinanzen wie heute die Politikergehälter zu erhöhen, ist ein mehr als schlechtes Signal.

Wie erinnerlich habe die Regierung 2012 auf die BZÖ-Forderung nach einer generellen Nulllohnrunde für Politiker hektisch reagiert und sofort eine allgemeine Nulllohnrunde versprochen, dann wurden Gehälter bis rund 4.000 Euro trotzdem erhöht und wieder ein Versprechen gebrochen.

Das BZÖ ist als einzige Partei klar gegen eine grundsätzliche Erhöhung aller Politikergehälter. Die Pensionisten bekommen nicht einmal die Inflation abgegolten, die Familienbeihilfe und das Kinder­betreuungsgeld wurden seit Jahren nicht wertangepasst. Da ist es völlig unangebracht, über eine Erhöhung der Politgagen zu diskutieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben für das teure und aufgeblähte Politsystem genug gezahlt

Das BZÖ fordert daher ein Ende dieser unwürdigen Diskussion und auch die anderen Parteien auf, die Politikergehälter nicht gesamt zu erhöhen und der BZÖ-Forderung nach einer Nulllohnrunde für alle zuzustimmen, die aus der Tätigkeit als Politiker Geld vom Steuerzahler erhalten. Politiker zu sein heißt einen Dienst am Bürger zu leisten. Dabei geht es nicht um die eigene Absicherung. Das BZÖ sagt daher klar Nein zur Erhöhung der Politikergehälter.

 

Wien, am 8.November 2012

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.