2116/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Hagen
Kollegin und Kollegen
betreffend Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch eigenes Exekutivdienstrecht
Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, dazu fehlt die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verantwortlichen. In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, die sich nur zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten, Reallohnverlust, Belastungs- und Sparpaket, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszuwendungen und andere mehr waren die Folge. Dies obwohl regelmäßig vor Nationalratswahlen seitens der Bundesregierung versprochen wird, dass es keine Schlechterstellung innerhalb der Exekutive geben werde, da das Sicherheitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe und laut Umfrageergebnis durch die österreichischen Staatsbürger als dringendstes Anliegen gereiht werde.
Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundeneinsparungen. Da der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten nicht zu vergleichen ist, weil Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, sind diese Beamten besonders gesundheitlich gefährdet. Zudem kommt es durch die familienfeindliche Dienstverrichtung zu weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Bereich.
Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Arbeitskraft bis zur totalen Abnützung in Anspruch genommen wird. Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt.
In der Praxis ist festzustellen, dass der Exekutivbeamte nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Im Interesse des Dienstgebers, der Innenministerin und auch der Republik Österreich müssen hier unbedingt Ausgleichsmaßnahmen gesetzt werden.
Die vom Innenministerium seit langem angekündigten Erleichterungen und Verbesserungen für Beamte ab dem fünfzigsten Lebensjahr wurden bisher nicht umgesetzt und sind somit nur als Lippenbekenntnisse zu werten.
Des Weiteren ist anzuführen, dass das reguläre Pensionsantrittsalter der Exekutivbeamten in Österreich das höchste im gesamten europäischen Raum ist. Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass der Beamte nach dem BDG Überstunden auf Anordnung zu leisten und Journaldienststunden im Ausmaß von mindestens 28 Stunden monatlich zu erbringen hat. Diese Mehrdienstleistungen ergebenen im Rahmen einer 40jährigen Polizeidienstzeit die Summe von ca. 22.000 Mehrdienststunden, was einer zusätzlichen Gesamtarbeitszeit von ca. 11 Arbeitsjahren im Regelfall entspricht!
Um endlich Entlastungsmaßnahmen zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exekutive den
Gesetzesentwurf eines Exekutivdienstrechtes zuzuleiten, der insbesondere folgende Punkte vorsieht:
1. An Stelle des derzeitigen Grundgehalts mit jeder Menge Zulagen, welche im Krankheitsfall, Urlaub oder Überstundenwegfall alle wegfallen, sollte es ein „All Inclusive“ Gehalt in entsprechender Höhe nach bayerischem Muster geben, welches dem schweren Dienst der Exekutive mit seinen spezifischen Anforderungen (z.B.: Wechseldienst, bei jedem Wetter im Außendienst, besondere Gefahren für Leib und Leben usw.) gerecht wird.
2. Anpassung des europaweit höchsten Pensionsantrittsalters für Exekutivbeamte an den für diese Tätigkeit international üblichen Standard: z.B. Deutschland mit 60, in anderen Staaten mit 55 oder teilweise sogar nach 25-30 Dienstjahren.
Wien, am
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss beantragt.