2128/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen
betreffend Steuern senken JETZT! - BZÖ-Fair-Tax-Steuermodell

 

Vor wenigen Wochen haben WIFO und IHS ihre Prognosen für 2013 von 1,3 auf 1,0 Prozent bzw. von 1,7 auf 1,3 Prozent nach unten revidiert. Keine Frage: Der Konjunkturmotor stottert! Die Ökonomen begründen das schwächere Wachstum mit der Verschlechterung des weltweiten Umfeldes, vor allem wegen der europäischen Schuldenkrise.

Das WIFO hat aber auch die Wirkungen einer Steuersenkung errechnet: Jede Milliarde Steuerentlastung führt demnach zu einem Wirtschaftswachstum von 0,25 Prozent und einem Anstieg der Beschäftigung um rund 4.000 Beschäftigte.

Eine Steuersenkung, die den Mittelstand entlastet, ist also das Gebot der Stunde. Dies auch deshalb, weil in Österreich die Reallöhne laut einer Studie der Schweizer Bank UBS in den vergangenen zehn Jahren seit Einführung des Euro nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar um bis zu 35 Prozent gesunken sind. Viele kommen daher mit ihrem verdienten Geld nicht mehr aus und vor allem Familien laufen Gefahr in die Armut abzusinken.

Vor diesem Hintergrund muss es der Bevölkerung wie ein Hohn vorkommen, wenn sie erfährt, dass diese Bundesregierung scheinbar ohne jedes Limit Geld für marode Banken, die sich auf den internationalen Finanzmärkten verzockt haben, und für jene Staaten, die durch ihre budgetäre Disziplinlosigkeit in ernste Zahlungsprobleme geraten sind, aufbringt.

So beläuft sich die Bankenhilfe mittlerweile auf 11,7 Mrd. Euro an Zahlungen und 9,7 Mrd. Euro an Haftungen. Zur Rettung des Euro leistet Österreich 4,5 Mrd. Euro an Barzahlungen und übernimmt Haftungen für weitere 45,3 Mrd. Euro. Schon ein Bruchteil dieser Mittel würde ausreichen, um eine umfassende Steuerreform in Österreich zu finanzieren.

Das BZÖ hat mit dem Modell der „Fair Tax“ ein Konzept auf den Tisch gelegt, das den auch von der Finanzministerin immer wieder ins Spiel gebrachten Anforderungen „einfacher, weniger, leistungsgerechter und familienfreundlicher“ entspricht. Eine Einheitsabgabe von 39 Prozent bei


einem Freibetrag von 11.000 Euro im Jahr senkt nicht nur die Abgabenquote, sondern ist auch der Kern einer umfassenden Verwaltungsreform, die ebenfalls überfällig ist.

Die Gründe für eine Steuerreform mit einer „Fair Tax“ im Mittelpunkt liegen auf der Hand: Eine „Fair Tax“ nach dem BZÖ-Modell ist gerecht, einfach in der Einhebung und Berechnung und entlastet die Mittelschicht.

Wer die Mittelschicht und die mittelständische Wirtschaft erhalten will, muss rasch handeln! Die Bundesministerin kündigt aber bloß an, Pläne im kommenden Jahr vorzulegen. So verkommt Mittelschichtspolitik zum Wahlkampfgag, während die Betroffenen unter hohen Steuern, hohen Preisen und der überbordenden Bürokratie leiden. Eine Steuerreform darf kein Wahlkampfbluff für die kommende Nationalratswahl werden, sondern die Österreicherinnen und Österreicher haben ein Recht auf eine echte Reform und Entlastung.

Die Frage der Finanzierung, die häufig als Totschlagargument ins Treffen geführt wird, stellt sich in Anbetracht der längst überfälligen Staats- und Verwaltungsreform und der damit möglichen Einsparungen nicht. Die Reduktion auf nur mehr eine einhebende Stelle für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bedeutet bereits einen zentralen Schritt der Verwaltungsreform und ist gleichzeitig die Einleitung zur Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger zu einer einzigen Sozialversicherung für alle Österreicherinnen und Österreicher.

Der Rechnungshof hat 599 Reformvorschläge auf den Tisch gelegt. Die Spar-Möglichkeiten reichen bis zu unglaublichen 15 Milliarden Euro. „Es liegt nun an der Politik, das Notwendige zu tun“, sagte Rechnungshofpräsident Moser im ORF-Radio.

Kern unseres Vorschlags ist eine „Fair Tax“ - also ein einheitlicher Abgabensatz -, die zusammen mit einem Steuerfreibetrag in Höhe von 11.000 Euro Gerechtigkeit durch eine deutlich niedrigere Gesamtbelastung kleiner und mittlerer Einkommen garantiert. Die Einheitsabgabe im BZÖ-Modell ersetzt Lohn- und Einkommenssteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Dem Steuerzahler wird nur ein einziger und einheitlicher Prozentsatz abgezogen. Vom Jahreseinkommen wird zuerst der Steuerfreibetrag von 11.000 Euro subtrahiert. Von der verbleibenden Summe wird die „Fair Tax“ in der einheitlichen Gesamthöhe von 39 Prozent abgezogen – für Steuer und Sozialversicherung.

Im Bereich von Bruttojahreseinkommen zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.793,09 Euro gilt dagegen ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für die Sozialversicherung ersetzt. Das ergibt im Durchschnitt eine Ersparnis von 8 Prozent und stellt sicher, dass die Betroffenen sozialversichert sind.

Insgesamt werden durch das „Fair Tax“ Modell nahezu alle Steuerpflichtigen deutlich entlastet.

Im Bereich der Familienförderung wird ein Kinderabsetzbetrag (KAB) von 9.000 Euro/Jahr und Kind eingeführt. Dieser ist frei im Familienverband aufteilbar und kann steuersenkend geltend gemacht werden.


Für den Bereich der Unternehmen sieht das BZÖ-Modell unter anderem eine einheitlichen Unternehmensbesteuerung – die „Business Tax“ – vor, die die steuerliche Situation des unternehmerischen Mittelstands verbessert. Dafür sollen die bisherigen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) im Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu einer Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst werden. Zum anderen soll eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung erfolgen, indem allen Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen. Weiters sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehen (z.B. Stärkung des Eigenkapitals von KMUs) sowie eine Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

Ein weiterer Eckpfeiler des Steuermodells und wesentlicher Ansatz zur Erreichung wesentlicher Einsparungsmöglichkeiten ist die Vereinfachung im Bereich der Verwaltung durch eine einzige Abgabenbehörde, eine Berufungsinstanz und ein einheitliches Sozialversicherungssystem statt der immer noch bestehenden ständestaatlichen Ungleichbehandlung. Somit wäre endlich der Weg für die längst fällige Reform der Sozialversicherungen geebnet. In Kombination mit den im Rahmen der Staats- und Verwaltungsreform möglichen Ersparnissen wird insoweit die Basis geschaffen, die gegenüber dem Modell der Bundesregierung entstehenden Abgabenausfälle zu finanzieren.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen beschlussreifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den mittelfristig – spätestens jedoch vor den nächsten Nationalratswahlen – das BZÖ-Fair-Tax-Steuermodell mit den folgenden Eckpunkten umgesetzt wird:

- Für Bruttojahreseinkommen im Bereich zwischen Geringfügigkeitsgrenze und 14.793,09 Euro besteht grundsätzlich ein einheitlicher Abgabensatz von 10 %, der die jetzigen Abgaben für Sozialversicherung ersetzt.

- Ab einem Bruttojahreseinkommen von 14.793,10 Euro ist eine „Fair Tax“-Einheitsabgabe statt der jetzigen Lohn- und Einkommenssteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge einzuheben, wobei vom Bruttojahreseinkommen zuerst ein Steuerfreibetrag in der Höhe von 11.000 Euro und von der verbleibenden Summe die „Fair Tax“ in der einheitlichen Höhe von 39 Prozent abzuziehen sind.

- Der Kinderabsetzbetrag (KAB) wird auf 9.000 Euro/Jahr und Kind erhöht.


- Im Bereich der Unternehmen erfolgt eine rechtsformneutrale Besteuerung, indem allen Unternehmen ein Wahlrecht zukommt, sich auch nach den Vorschriften für Körperschaften, d.h. mit einem Steuersatz von 25 %, besteuern zu lassen.

- Die drei betrieblichen Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb) werden zu einer einheitlichen Einkunftsart für Unternehmen zusammengefasst.

- Zur Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen werden weitere Maßnahmen gesetzt wie beispielsweise die Stärkung des Eigenkapitals von KMUs, Steuergutschriften bei Ablegung von Facharbeiter- oder Meisterprüfungen bzw. vergleichbaren Prüfungen oder Steuerprämien für Neueinstellungen durch Ein-Mann-Unternehmen.

- Es erfolgt eine Totalreform der lohnsummenabhängigen Abgaben durch Einführung einer einheitlichen Arbeitgeberabgabe, um den Aufwand und die damit verbundenen Verwaltungskosten zu senken.

- Durch Installierung einer einzigen Abgabenbehörde, einer Berufungsinstanz und eines einheitliches Sozialversicherungssystems erfolgt eine dringend erforderliche Vereinfachung im Bereich der Verwaltung.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.