2131/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 15.11.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Wolfgang Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Ausstieg aus der Produktionsstrategie „geplante Obsoleszenz“
Die „geplante Obsoleszenz“ ist Teil einer Produktstrategie die unserem derzeitigen Wirtschaftssystem zugrunde liegt und die in keiner Weise mehr mit den ökologischen und nachhaltigen Wirtschaftsanforderungen des 21. Jahrhunderts vereinbar ist.
Nach diesem Modell müssen die Unternehmen, die sich strategisch auf die Produktion und nicht auf den laufenden Betrieb von Produkten konzentrieren, eine große Anzahl von Produkten mit beschränkter Lebensdauer verkaufen um am Markt bestehen zu können.
Beim Herstellprozess werden in das Produkt bewusst Schwachstellen eingebaut und Teile mit absehbarer Haltbarkeit oder Rohstoffe von schlechter Qualität eingesetzt. Das Produkt wird schneller schad- oder fehlerhaft und kann nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden. Häufig wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass eine Reparatur übermäßig teuer wäre oder gar nicht möglich ist. Der Kunde will oder muss daher das Produkt durch ein neues ersetzen.
Die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen ist jedoch DIE Herausforderung für die Zukunft denn das Phänomen der "geplanten Obsoleszenz" steht im krassen Widerspruch zu einer effizienten und ressourcenschonenden Wirtschaft.
Der Staat muss in Anbetracht begrenzter Ressourcen an Energieträgern und Rohstoffen Strategien entwickeln, welche gleichzeitig eine geplante Obsoleszenz verhindern und durch Umstellung auf neue nachhaltige Technologien und Veränderung von Lebensgewohnheiten neue wirtschaftliche Wachstumsimpulse schaffen. Dazu sind jedoch aussagekräftige Daten erforderlich um eine politische Diskussion und die Einleitung von wirksamen Maßnahmen in Gang zu bringen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen, in dem er die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen vorstellt und beurteilt, mit denen die geplante Obsoleszenz bekämpft werden kann.
Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:
Ø Angaben zur Lebensdauer von Produkten,
Ø Angaben zu den Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere durch Emissionen und Abfälle,
Ø Angaben zu den Auswirkungen auf Produktionskreisläufe,
Ø Angaben zu den Auswirkungen auf die Haushalte,
Ø wirtschaftlich machbare Lösungen zur Obsoleszenzvermeidung,
Ø Mögliche Mindestgarantiezeiten nach dem aktuellen Stand der Technik,
Ø Mögliche Verpflichtung zur Sicherstellung der Möglichkeit von wirtschaftlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten und
Ø Strategien zur Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.
Wien, am 15. November 2012