2155/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kunasek, Ing. Hofer, Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine existenzbedrohende Reduktion der Grundförderung des ÖBSV

 

 

 

Österreich hat bei den Paralympics in London 13 (!) Medaillen - vier Gold-, drei Silber- und sechs Bronzemedaillen  - gewonnen und damit die Erwartungen bei weitem übertroffen.

Bei den kurz davor stattgefundenen Olympischen Sommerspielen 2012 in London hat das Österreichische Team enttäuschend abgeschnitten und keine Medaille gewonnen. In Österreich ist daraufhin eine intensive Diskussion über die aktuellen Sport-Strukturen und ihre Förderung los gebrochen.

 

Mit 9. Oktober 2012 ist endlich der lange angekündigte Entwurf zum Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 in Begutachtung gegangen. Mit diesem Gesetz soll die Sportförderung in Österreich neu gestaltet und Fehler der Vergangenheit künftig vermieden werden.

 
Gemeinsam mit dem Organisierten Sport wurde in den letzten Wochen intensiv am Gesetzesentwurf gefeilt. "Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine Einigung erzielen konnten. Wir haben die ExpertInnen-Forderungen im Gesetz bestmöglich umgesetzt und ich bin zuversichtlich, dass wir mit der neuen, effizienten und zielgerichteten Sportförderung den Sport in Österreich langfristig erfolgreicher machen können", so Sportminister Norbert Darabos.
 
Nicht einbezogen in die Erstellung des Ministerialentwurfes wurde jedoch der Behindertensportverband (ÖBSV), die Dachorganisation aller in Österreich tätigen Behindertensport- und Versehrtensportvereine und –verbände. Kein einziger Vertreter des Behindertensportes gehörte der Expertengruppe an. 

In seiner Stellungnahme zum Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 erachtet der Österreichische Behindertensportverband die allgemeine Gliederung in drei Bereiche als sachlich sinnvoll. Der Behindertensportverband ist zutreffenderweise als Verband mit besonderer Aufgabenstellung eingeordnet.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch die aus dem Gesetzesentwurf resultierende Reduktion der Grundförderung des ÖBSV von jährlich aktuell 1.120.000.- Euro auf nur noch 450.000.- Euro (Stand der Mittelzuteilung 2012). Der ÖBSV wäre damit der einzige Sportverband, dem eine existenzgefährdende Kürzung der Mittel um 60% zugemutet würde; eine nicht zuletzt aufgrund der großen Erfolge bei den Paralympics in London völlig unverständliche Vorgangsweise.

 
 
Damit die von Sportminister Darabos im Anschluss an die Paralympics ausgesprochenen Glückwünsche und insbesondere seine Aussage in Richtung Behindertensportler: „Sie sind durch ihre Leistungen Vorbilder für so viele Menschen in unserem Land" keine leere Floskel bleibt, stellen die unterfertigen Abgeordneten folgenden 
 
 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport möge im Zuge der Erstellung der Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 sicherstellen, dass es zu keiner existenzbedrohenden Kürzung der jährlichen Grundförderung des Österreichischen Behindertensportverbandes kommt wie derzeit im Ministerialentwurf vorgesehen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Sportausschuss  ersucht.