2164/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 06.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung

Mit dem Jahr 1997 erhielt die Asfinag die umfassende Zuständigkeit das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Damit galt ab diesem Zeitpunkt für Motorrad, Pkw, Bus und Lkw bis 12 Tonnen Gesamtgewicht die Vignettenpflicht auf allen österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.

Dieses zeitabhängige Mautsystem mittels Vignette wurde unter der damaligen SPÖ/ÖVP- Bundesregierung deshalb beschlossen, um als Vorstufe zum geplanten flächendeckenden, fahrleistungsabhängigen Mautsystem (Road Pricing) die Finanzierung der Lücken im hochrangigen Straßennetz zu ermöglichen.

Seit der Novellierung des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes im Jahr 1999 (in der die fahrleistungsabhängige Pkw-Bemautung gestrichen wurde) ist die Vignette nun ein definitives langfristiges Finanzierungsinstrument für Straßenbau, Straßenerhaltung und Refinanzierung. Im Jahr 2001 wurde deshalb der Vignettenpreis auf 72,60 Euro angehoben, denn der nur als Zwischenlösung angedachte Preis bedurfte so weit einer Nachjustierung, damit er in der ökonomischen Ertragskraft eine zumindest annähernde Alternative zur Pkw-Maut darstellt. Sechs Jahre lang blieb der Preis der Vignette unverändert. Dann folgten ernorme Belastungen für die Autofahrer.

Im SPÖ-Investitionsprogramm für die Verkehrsinfrastruktur mit dem Titel: „Wege in die Zukunft" aus dem Jahr 2006 wurde noch betont: „Für die SPÖ kommt eine weitere Erhöhung der Steuern und Abgaben für die privaten Kraftfahrer nicht in Frage. Dies bedeutet ein klares Nein zu einer Erhöhung der Pkw-Mautvignette oder einer weiteren Erhöhung der Mineralölsteuer.“ Doch wenige Monate nach Unterzeichnung des Regierungsprogrammes von SPÖ und ÖVP wurde gleich der Vignettenpreis auf 73,80 Euro angehoben. Auch die Mineralölsteuer wurde massiv erhöht.

 

Zusätzlich kam es durch die automatische Erhöhung der Vignettenpreise von SPÖ und ÖVP zu weiteren einfallslosen Belastungen für die Bevölkerung. Mit der Vignettenpreisverordnung 2009 erfolgte erneut eine Anpassung der Preise, die auf Grundlage des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Harmonisierten Verbraucherpreisindex im Jahr 2010 auf 76,20 Euro festgelegt wurde.

Im Juli 2010 setzte sich die völlig inakzeptable Geldeintreibungspolitik fort und es wurde trotz andauernder Wirtschaftskrise die Vignettenpreisverordnung 2010 erlassen, in welcher der Preis der Jahresvignette für 2011 auf 76,50 Euro erhöht wurde.


Völlig unverständlich ist, dass nun die Belastungswelle der Bundesregierung auf die Autofahrer weiterhin fortgesetzt wird. Mit der Vignettenpreisverordnung 2012 wurde von Verkehrsministerin Bures für das Jahr 2013 die Vignettenpreise weiter erhöht und die Jahresvignette z.B. für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt mit 80,60 Euro festgelegt.

 

Es ist aber nicht einzusehen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer für den mangelnden Reform- und Sparwillen der Regierung herhalten müssen. Eine weitere Belastung der Pendlerinnen und Pendler muss im Interesse vieler Familien vermieden werden und die Erhöhung der Vignettenpreise gestoppt werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, weitere finanzielle Belastungen für die Autofahrerinnen und Autofahrer durch die Erhöhung des Vignettenpreises zu unterlassen.“

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 6.12.2012