2170/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 06.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen des Bundes
Die Außer-Haus-Verpflegung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Immerhin essen 2,9 Mio. Österreicherinnen und Österreicher täglich außer Haus und rund 1,9 Mio. Österreicherinnen und Österreicher in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - in Schulen, Betriebskantinen, Krankenhäusern, Kindergärten, Pensionistenheimen, Justizanstalten, Kasernen etc. Die öffentlichen Institutionen haben daher bei der Verpflegung großer Bevölkerungsanteile verstärkt eine umwelt- und gesundheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen.
Bei der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln werden oftmals ökologische und gesundheitsförderliche Kriterien wie kurze Transportwege, nachhaltige Produktion und ernährungsphysiologische Ausgewogenheit des Angebots nicht ausreichend berücksichtigt. In den Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerb vom 25.9.2008 wurde z.B. die ökologische öffentliche Beschaffung besonders hervorgehoben und es wurden 10 prioritäre Sektoren, u.a. der Bereich Lebensmittel, als Schwerpunkte identifiziert. Auch das Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode, das „die Berücksichtigung von Produkten aus heimischer Produktion im Rahmen der öffentlichen Beschaffung“ als ein besonderes Anliegen der Österreichischen Bundesregierung ansieht, widmet sich dieser Thematik. Im nationalen Aktionsplan Ernährung und den österreichischen Rahmengesundheitszielen wiederum ist festgehalten, dass durch eine ausgewogene, vielfältige Ernährung, die Frische, Saisonalität und Regionalität berücksichtigt wird, nicht nur mehr individuelle Lebensqualität erzielbar ist, sondern konsequent umgesetzt und eingebettet in andere gesundheitsförderliche Maßnahmen auch ein mehr an gesunden Lebensjahren. Österreich hat hier beispielsweise im OECD-Vergleich Nachholbedarf.
Der Biolandbau ist eine Form der Landbewirtschaftung und Lebensmittelproduktion, der alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Produkte aus biologischem Anbau sind nicht nur gesund und wohlschmeckend, sie sparen auch gegenüber der konventionellen Landwirtschaft rund 60% CO2-Emissionen. Der Biolandbau verzichtet auf synthetische Mineral- und Düngemittel und betreibt somit aktiven Umweltschutz und vor allem Regionalförderung. Boden und Wasser werden geschont, Tier- und Pflanzenvielfalt werden gefördert. Insofern ist er auch bei einer Ökologisierung des öffentlichen Beschaffungswesens besonders zu berücksichtigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
EntschlieSSungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, bei der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln den regionalen Bezug, die nachhaltige Produktion und die Grundsätze einer gesundheitsförderlichen Ernährung nach der österreichischen Ernährungspyramide als Kriterien des Vergabeverfahrens besonders zu berücksichtigen. Da der Biolandbau alle Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt, ist in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes die Versorgung mit regionalen Bioprodukten deutlich anzuheben.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.