2179/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG
gem. § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Josef Bucher
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Schutz des heimischen Wassers

 

Schon seit Jahren fordert das BZÖ den Schutz des Wassers im Verfassungsrang und sprach sich immer klar für den Verbleib des heimischen Wassers in österreichischer Hand aus. Das BZÖ hat stets vor einem Zugriff ausländischer Investoren auf unsere Wasserressourcen gewarnt. Angesichts der gegenwärtigen Entwicklung auf Europäischer Ebene hat sich nunmehr leider in drastischer Weise gezeigt, wie berechtigt diese Warnungen waren.

Konkret wurde seitens der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2011 eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt, und damit der Grundstein für den „Ausverkauf“ des heimischen Wassers gelegt! Danach müssen „konzessionsfähige Leistungen“ ab einem gewissen Schwellenwert verpflichtend EU-weit ausgeschrieben werden. Der Gesetzwerdungsprozess geht nun in die entscheidende Phase. Richtigerweise wiesen nicht nur Arbeiterkammer und ÖGB darauf hin, dass die Privatisierung wichtiger kommunaler Dienstleistungen, wie die Wasserversorgung, durch die Hintertür bevorstehe. Trotz gegenteiliger Stimmen dürfte feststehen, dass der Kampf um das österreichische Wasser eröffnet ist.

Die Bedrohungslage durch den damit verbundenen Privatisierungsdruck für das „weiße Gold“ Wasser ist groß. Denn ein Großteil der Kommunen ist verschuldet und könnte dem Ruf des schnellen Geldes bzw. den Angeboten von Konzernen verfallen, um die klammen Gemeindekassen zu füllen. Große Konzerne wittern ihre Chance, um Wasser als Geldquelle anzuzapfen und zum Spekulationsobjekt zu machen.

Erfahrungen in anderen Staaten:

Erfahrungsberichte über erfolgte Privatisierungen aus anderen Ländern lassen nichts Gutes erwarten. So titelte die „Süddeutsche Zeitung“ auf ihrem Internetportal am 26.01.2013 „Schlecht für den Geldbeutel, schlecht für die Nase!“ und nannte erschreckende Beispiele:


·        Die Stadt Grenoble privatisierte vor rund zwanzig Jahren die kommunale Wasserverwaltung. „Das Wasser war nicht sauber, dafür aber teuer.“ Am besten flossen die Schmiergelder.

·        In London wurde viel verdient, aber nichts in die Leitungen investiert; sie verrotteten.

·        Potsdam hat den Vertrag mit dem französischen Wasserversorger wieder gekündigt, als die Preise in den Himmel stiegen.

Genug gewartet, Schulterschluss zum Wasserschutz jetzt!

Aufgrund der Bedrohungslage gilt es nun, im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher eine parteiübergreifende Einigung zu erreichen, um die heimische Wasserversorgung vor dem Zugriff von Konzernen verfassungsrechtlich zu schützen. Gleichzeitig muss die Bundesregierung auf Europäischer Ebene jegliche Beschlüsse, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen, verhindern. Denn nur durch eine solche Doppelstrategie kann sichergestellt werden, dass die nationale Verfassungsregelung dauerhaft auch tatsächliche Wirksamkeit entfalten kann. 

Die Vorzeichen für einen parteiübergreifenden Schulterschluss zum Schutze der österreichischen Wasserversorgung stehen besser denn je. Mittlerweile scheinen alle im Nationalrat vertretenen Parteien dahingehend einig zu sein, dass die Wasserversorgung als Teil der elementaren Daseinsvorsorge nicht in die Hand von Großkonzernen gelegt werden, bzw. Wasser nicht zum Spekulationsobjekt gemacht werden darf.

Dies war nicht immer so!

Während die Vertreter Österreichs im Zuge der Beratungen auf Europäischer Ebene zunächst strikt gegen diese Richtlinie auftraten, hat ÖVP-Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner diese Linie bei der  Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit verlassen.

Wie dem entsprechenden Tagungsprotokoll entnommen werden kann, hat sich Bundesminister Mitterlehner zum Tagesordnungspunkt Konzessions-Richtlinie gar nicht mehr zu Wort gemeldet, da Deutschland und Frankreich durch zustimmende Wortmeldungen ohnehin schon die österreichische Neupositionierung vorgaben.

Im Gegensatz zu vielen seiner Parteifreunde, zum Koalitionspartner sowie zur überwiegenden Mehrheit der österreichischen Bevölkerung hat Bundesminister Mitterlehner den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt, wie folgende Aussage beim gestrigen Ministerrat erschreckend deutlich zeigt:  

„ (…) also die österreichische Situation ist total entspannt und eigentlich keine Notwendigkeit, jetzt mit einer derartigen Richtlinie, die ganz was anderes zum Ziel hat, das Thema so emotional aufzukochen.“

Weniger entspannt als Mitterlehner ist im Übrigen Wiens Bürgermeister Häupl und seine rot/grüne Stadtregierung, die sogar die Wiener Bevölkerung im März u. a. zu diesem Thema befragen wird.

Auch beschäftigte sich mehrfach der österreichische Bundesrat mit dieser Thematik und fasste mehrere einstimmige Beschlüsse gegen diese Richtlinie - also auch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP!

 

 


Im Sinne der Sicherung der österreichischen Interessen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, auf Europäischer Ebene jegliche Beschlüsse, die zu einer Liberalisierung der Wasserversorgung führen, abzulehnen, sowie dem Nationalrat umgehend einen Entwurf einer verfassungsgesetzlichen Regelung zum Schutz der heimischen Wasserversorgung vor Privatisierung vorzulegen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR verlangt.

Wien, am 30. Jänner 2013