2196/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 30.01.2013
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Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen
Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen
BEGRÜNDUNG
Die Verpflichtung männlicher
Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. einen Wehrersatzdienst
zu leisten, ist in Österreich nach dem Ausgang der Volksbefragung vom 20.
Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden Wahlberechtigten
bestätigt worden. Es gilt das Ergebnis der ersten bundesweiten
Volksbefragung zu akzeptieren, dennoch sind die Kritikpunkte am Wehrdienst und
am Wehrersatzdienst weiterhin aufrecht.
Der Zivildienst wurde zu einer wichtigen innerstaatlichen Säule im
Gesundheits- und Sozialsystem. Aber nicht nur innerhalb Österreichs
Grenzen leisten junge Männer ihren Dienst ab, es besteht auch die
Möglichkeit einen 12-monatigen Dienst im Ausland über eine
Entsendeorganisation zu leisten.
Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, die „Auslandsdienste“,
stellen gemäß der Regelung des Zivildienstgesetzes im rechtlichen
Sinn keine besondere Form des ordentlichen Zivildienstes dar. Auslandsdiener
werden nach Ableistung eines Dienstes - entsendet und begleitet von anerkannten
Trägerorganisationen - von deren Zivildienstpflicht befreit. Finanziert
werden die Auslandsdienststellen über den Auslandsdienstförderverein,
der eine jährliche Subvention von Seiten des Bundesministeriums für
Inneres erhält und ausschließlich männliche Staatsbürger fördert,
die einen Zivildienst ableisten können. Diese Förderung variiert
pro Jahr pro Zivildienstleistenden stark, in den letzten Jahren kam es schon zu
starken Kürzungen von Seiten des Innenministeriums.
Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel
des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung
Österreichs.
Die Rolle des Gedenkdienstes bei der Repräsentation Österreichs im Ausland wird
immer wieder auch von hochrangigen VertreterInnen der Republik betont. So hob
etwa Bundespräsident Dr. Heinz Fischer die „Wichtigkeit des Gedenkdienstes als
Repräsentation Österreichs im Ausland“ beim Empfang der Gedenkdiener am 18.
Juli 2011 in der Hofburg hervor.
Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien
entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des
jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-
Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.
Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung
bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor
Ort an gewaltfreien
Konfliktlösungsmodellen.
Die Auslandsdienste, die Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, müssen auf
eigene Beine gestellt und somit auch für Frauen geöffnet werden.
Pro Auslandsdienststelle (pro AuslandsdienerIn und pro Jahr) sind mindestens
€ 10.000 vorzusehen. Zurzeit gibt es rund 120 Stellen, welche mit den
Trägervereinen weiterhin aufrechterhalten und ausgebaut werden sollen.
Die Volksbefragung war vor allem ein klarer Auftrag an die Bundesregierung sich
für den Zivildienst und somit auch für den Auslandszivildienst
einzusetzen und Reformen in Gang zu bringen. Das Ergebnis der Volksbefragung
ist entsprechend zu berücksichtigen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung vorzulegen, die die finanzielle und rechtliche Absicherung von Auslandsdienern und Auslandsdienerinnen in Gedenk-, Sozial-, und Friedensdiensten sicherstellen. Bei der Erarbeitung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfes sollen die Expertinnen und Experten der Trägerorganisationen eingebunden werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.