2196/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen

Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Auslandsdienste auf eigene finanzielle Beine stellen und für Frauen und Männer öffnen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Verpflichtung männlicher Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. einen Wehrersatzdienst zu leisten, ist in Österreich nach dem Ausgang der Volksbefragung vom 20. Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden Wahlberechtigten bestätigt worden. Es gilt das Ergebnis der ersten bundesweiten Volksbefragung zu akzeptieren, dennoch sind die Kritikpunkte am Wehrdienst und am Wehrersatzdienst weiterhin aufrecht.
Der Zivildienst wurde zu einer wichtigen innerstaatlichen Säule im Gesundheits- und Sozialsystem. Aber nicht nur innerhalb Österreichs Grenzen leisten junge Männer ihren Dienst ab, es besteht auch die Möglichkeit einen 12-monatigen Dienst im Ausland über eine Entsendeorganisation zu leisten.

Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, die „Auslandsdienste“, stellen gemäß der Regelung des Zivildienstgesetzes im rechtlichen Sinn keine besondere Form des ordentlichen Zivildienstes dar. Auslandsdiener werden nach Ableistung eines Dienstes - entsendet und begleitet von anerkannten Trägerorganisationen - von deren Zivildienstpflicht befreit. Finanziert werden die Auslandsdienststellen über den Auslandsdienstförderverein, der eine jährliche Subvention von Seiten des Bundesministeriums für Inneres erhält und ausschließlich männliche Staatsbürger fördert, die einen Zivildienst ableisten können.  Diese Förderung variiert pro Jahr pro Zivildienstleistenden stark, in den letzten Jahren kam es schon zu starken Kürzungen von Seiten des Innenministeriums.

 

Gedenkdiener leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Aufarbeitung der Gräuel

des Nationalsozialismus und der hiermit verbundenen historischen Verantwortung

Österreichs.


Die Rolle des Gedenkdienstes bei der Repräsentation Österreichs im Ausland wird

immer wieder auch von hochrangigen VertreterInnen der Republik betont. So hob

etwa Bundespräsident Dr. Heinz Fischer die „Wichtigkeit des Gedenkdienstes als

Repräsentation Österreichs im Ausland“ beim Empfang der Gedenkdiener am 18.

Juli 2011 in der Hofburg hervor.

 

Sozialdiener werden in Einsatzländer in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien

entsendet und engagieren sich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des

jeweiligen Landes; u.a. leisten sie ihren wertvollen Beitrag in Straßenkinder-

Projekten, Bildungsprojekten, Altenbetreuung oder in der Behindertenarbeit.

 

Friedensdiener engagieren sich in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung

bzw. Sicherung von Frieden in Krisengebieten und arbeiten mit der Bevölkerung vor

Ort an gewaltfreien Konfliktlösungsmodellen.

Die Auslandsdienste, die Gedenk-, Sozial- und Friedensdienste, müssen auf eigene Beine gestellt und somit auch für Frauen geöffnet werden.
Pro Auslandsdienststelle (pro AuslandsdienerIn und pro Jahr) sind mindestens € 10.000 vorzusehen. Zurzeit gibt es rund 120 Stellen, welche mit den Trägervereinen weiterhin aufrechterhalten und ausgebaut werden sollen.

Die Volksbefragung war vor allem ein klarer Auftrag an die Bundesregierung sich für den Zivildienst und somit auch für den Auslandszivildienst einzusetzen und Reformen in Gang zu bringen. Das Ergebnis der Volksbefragung ist entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gesetzliche Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung vorzulegen, die die finanzielle und rechtliche Absicherung von Auslandsdienern und Auslandsdienerinnen in Gedenk-, Sozial-, und Friedensdiensten sicherstellen. Bei der Erarbeitung des diesbezüglichen Gesetzesentwurfes sollen die Expertinnen und Experten der Trägerorganisationen eingebunden werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.