2199/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend kein Ausverkauf des Wassers

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gesundes Wasser ist – wie die Luft zum Atmen - ein existentielles Gut, und muss daher jeder Person zugänglich sein. Die Versorgung mit Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung dieser Ressource ist eine öffentliche Aufgabe. Denn gewinnorientierte private Betriebe setzen in der Marktlogik in aller Regel auf Wachstum auf. Sie sind an wachsenden Umsätzen interessiert. Ihr Hauptinteresse liegt in der eigenen Gewinnmaximierung mit relativ kurzfristigen Horizonten. Beides steht in direktem Widerspruch zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung einer wertvollen und sogar knapper werdenden Ressource. Die vermeintlichen Vorteile der Marktwirtschaft fußen auf der Grundannahme, dass die KundInnen das beste und günstigste Produkt wählen können und daher alle Unternehmen angespornt sind, dieses zu produzieren. Diese Situation ist bei der Wasserversorgung nicht herstellbar, da das Produkt Wasser einzigartig ist, nur ein Leitungsnetz finanzierbar ist und eine Durchleitung des Wassers mehrerer AnbieterInnen aus Qualitätsgründen nicht möglich ist. Bei einer (Teil-)Privatisierung der Wasserversorgung in Richtung gewinnorientierte Unternehmen, entstünden demnach Unternehmen mit marktbeherrschender Rolle. Deren Macht könnte, wenn überhaupt, nur durch hohen bürokratischen Aufwand begrenzt werden. Die Versorgung unwirtschaftlicher Regionen, ein fairer Preis (im Sinne gemäßigter Gewinnabschöpfungen) und ein gutes „Produkt“ wären nicht mehr gesichert, .das Recht auf Wasser wäre gefährdet.

 

Gerade an der Öffnung und Liberalisierung des Wassersektors dürfte der Europäischen Kommission mit ihrer Initiative für eine Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen gelegen sein, gilt dieser Bereich doch europaweit als wirtschaftlich besonders bedeutend und lukrativ. Der federführenden Binnenmarktausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments hat den Kommissionsvorschlag mit Änderungen angenommen. EU-Kommission, -Parlament und Rat müssen sich nun im Rahmen von “Trilog”-Verhandlungen auf eine gemeinsame Endfassung der Richtlinie einigen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei ihren Verhandlungen europäischer Ebene  darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge ausgenommen werden. Neben dem öffentlichen Personenverkehr betrifft dies vor allem den Energiesektor sowie die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.