2200/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Solarförderung durch die OeMAG

 

BEGRÜNDUNG

 

Tausende Umweltschützer und Investoren haben die Silvesternacht nicht mit der Familie oder Freunden verbracht. Stattdessen saßen sie am Computer oder Faxgerät, um einen Antrag auf Solarförderung einzureichen. Stundenlang waren die Anschlüsse der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG kaum zu erreichen. Und am frühen Neujahrsmorgen waren die Fördermittel für das gesamte Jahr 2013 bereits vergeben. Viele potentielle Investoren sind durch diese Vergabepraxis von vorneherein abgeschreckt. Österreich entgehen dadurch Investitionsmittel in Millionenhöhe.

 

Eine Reform des Vergabeverfahrens ist dringend notwendig. Dabei muss klar sein, dass die Solarenergie schneller ausgebaut und nicht ausgebremst wird. Solarenergie ist saubere Energie, die Arbeitsplätze schafft, Investitionen vor Ort fördert, BürgerInnen zusammenbringt und die dezentrale Energieerzeugung stärkt. Der Mittelweg zwischen Ausbauzielen und Kosten der Förderung kann durch eine häufigere Anpassung des Fördersatzes an den tatsächlichen Förderbedarf erreicht werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, die Vergabepraxis der PV-Förderung durch die OeMAG zu reformieren, beziehungsweise dafür notwendige Änderungen des Ökostromgesetzes dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Deckelung der Mittel durch das Ökostromgesetz ist aufzuheben.

 

Des Weiteren wird der Bundesminister aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des §14 Abs. 6 Satz 1 ÖSG 2012 vorzulegen, um die Einspeisevergütung in Höhe von 18 Cent/kWh dem tatsächlichen Förderbedarf anzupassen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.