2202/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Uschi Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung des Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche

„Österreich ist "Weltmeister" unter den Rauchern“ titelte bereits im Jahr 2010 die Tageszeitung der Standard. Ein trauriger Titel, besonders wenn man bedenkt, dass der Einstieg für die meisten Raucher bereits unter dem 16. Lebensjahr stattfindet. Das bedeutet: Unsere Kinder werden gefährlichen Luftschadstoffen ausgesetzt und schon in einem Alter süchtig gemacht, indem sie die Folgen nicht abschätzen können, und das alles für die Profite ausländischer Tabakkonzerne.

In Österreich rauchen 36% der 15-Jährigen (etwa 35.000 Kinder), 19% davon rauchen bereits täglich. Sie kommen also – trotz einschlägiger Verbote – ganz offensichtlich problemlos an Zigaretten heran, obwohl sie die Folgen der Sucht noch nicht mal annähernd abschätzen können.

Trauriger Nebeneffekt: Kinder (die eigentlich nicht rauchen dürften) und Jugendliche bezahlen jährlich mehr als 60 Millionen Euro Tabaksteuer. Dem gegenüber steht allerdings ein volkswirtschaftlicher Schaden von jährlich 659 Millionen Euro (in dieser Bilanz hat das IHS Kosten wie Wartezeiten bei Behandlung und Rehabilitation, Brandunfälle und Produktivitätsverluste durch Rauchpausen während der Arbeitszeit noch nicht berücksichtigt).

Zieht man in Betracht, dass nach dem 18. Lebensjahr nur mehr wenige mit dem Rauchen beginnen, so ist ein Gebot sinnvoller Prävention im Hinblick auf das Rauchen, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche gar nicht erst mit dem Rauchen beginnen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert dem Nationalrat im Rahmen der Kindergesundheitsstrategie einen Aktionsplan zur Rauchprävention für Kinder und Jugendliche vorzulegen, der geeignet ist zu verhindern, dass Jugendliche bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs mit dem Rauchen beginnen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss verlangt.