2204/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.01.2013
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Bessere Betreuung von Opfern von Kinderhandel
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend Bessere Betreuung von Opfern von Kinderhandel
BEGRÜNDUNG
Jährlich werden laut UNDOC-Bericht rund 21 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Davon sind rund ein Drittel (27%) Kinder und Minderjährige. Dieser werden meist aus ärmeren Herkunftsregionen in andere Staaten gebracht und dort von Erwachsenen ausgebeutet, indem sie zur Prostitution, Bettelei, Pornographie oder zu Billigarbeit im Haushalt, in der Landwirtschaft, auf Baustellen oder Tourismus gezwungen werden. Auch Österreich ist eines der Transit- und Zielländer von Kinderhandel.
Österreich engagiert sich aktiv im Kampf gegen Menschenhandel und ist den relevanten internationalen Rechtsinstrumenten zur Bekämpfung von Menschenhandel beigetreten. Damit einher geht auch die Verpflichtung Österreichs das Recht der minderjährigen Opfer von Menschenhandel auf angemessene Betreuung zu gewährleisten. Diese Kinder und Jugendlichen müssen mit entsprechender Sorgfalt behandelt und unterstützt werden, um ihren besonderen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden.
In der Praxis krankt es jedoch an einer einheitlichen Vorgehensweise der österreichischen Behörden – sowohl bei der Identifizierung der Opfer als auch bei der Betreuung. Statt koordinierten Vorgehens bleiben Betreuungserfolge punktuell, und es ist letztendlich Glückssache ob ein Kind überhaupt als Opfer identifiziert und in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wird. Eine geeignete Unterbringung muss eine spezielle, sichere Einrichtung sein, die einerseits die psychosoziale und medizinische Betreuung dieser oft schwer traumatisierten Kinder sowie eine effektive Prozessbegleitung sicherstellt. Sie sollte von entsprechenden Einrichtungen für Erwachsene getrennt sein und einen sicheren Zufluchtsort bieten, an dem den Opfern spezialisierte Betreuung auf strukturierte Weise zur Verfügung gestellt wird. Opfer von Kinderhandel haben unterschiedliche Formen physischen und sexuellen Missbrauchs erlitten und benötigen besondere psychosoziale Unterstützung und umfassende medizinische Betreuung durch speziell geschultes Personal. Nur so werden die betroffenen Kinder Schutz vor jenen Erwachsenen finden, die sie ausgebeutet haben und genug Vertrauen fassen und gegebenenfalls gegen ihre Peiniger vorzugehen bzw. mit den Behörden zu kooperieren.
Bisher bleibt die Betreuung von Opfern von Kinderhandel den Jugendwohlfahrten der einzelnen Bundesländer überlassen. Es besteht daher ein unzusammenhängendes Flickwerk an punktuellen Unterbringungen in Krisenzentren, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Kinderschutzzentren, aber kein abgestimmtes Vorgehen oder Standards. Das reicht nicht aus, um den speziellen Schutz- und Betreuungsbedürfnissen der Opfer von Kinderhandel gerecht zu werden.
Es braucht daher spezialisierte Betreuungsstrukturen in allen Bundesländern, die bundesweit vernetzt und standardisiert sind. Das hier dringender Handlungsbedarf besteht hat auch die Regierung erkannt und sieht in ihrem 3. Nationalen Aktionsplan deshalb die „Erarbeitung eines Konzeptes zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder zur Identifizierung und Betreuung von Opfern von Kinderhandel (NRM – National ReferralMechanism) und Vorlage dieses Konzeptes an die zuständigen Stellen zur Prüfung der Umsetzung„ vor. Um dieses Vorhaben nun auf den Weg zu bringen muss die Regierung mit Nachdruck die einzelnen Bundesländer zu Verhandlungen auffordern, damit gemeinsam zwischen Bund und Ländern ein Konzept und verpflichtende Standards bei der Betreuung von minderjährigen Opfern erarbeitet werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Verpflichtung zur angemessenen Betreuung von Opfern von Kinderhandel umgehend in Gespräche mit den Bundesländern zu treten, um ein gemeinsames Konzept und verpflichtende Standards für die Betreuung von Opfern von Kinderhandel zu erarbeiten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.