2213/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 27.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mathias Venier
betreffend die Einführung eines Straftatbestands des illegalen Campierens
Das wilde Campieren mit Wohnmobilen oder Personenkraftwagen mit Wohnanhängern, insbesondere auch in größeren Gemeinschaften ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu Problem geworden. Die uneingeladenen Grundstücksbesetzer haben dabei oftmals nicht nur Aufforderungen der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, die betreffenden Grundstücke zu verlassen ignoriert, sondern teilweise auch Gewalt angewendet bzw. angedroht, um ihren Aufenthalt durchzusetzen.
Der ORF berichtete: http://tirol.orf.at/news/stories/2529287/
„Behörde geht gegen Zeltlager vor
In Terfens setzt die Behörde jetzt Schritte gegen Rumänen in einem Zeltlager. Unter menschenunwürdigen Bedingungen hausen sie seit mehr als zwei Wochen in Zelten unter einer Brücke der Inntalautobahn. Auch Kinder sind dabei.
Montagabend ist Bürgermeister Hubert Hußl mit einer Dolmetscherin, einem Vertreter der Bezirkshauptmannschaft und begleitet von der Polizei zum wilden Zeltlager unter der Autobahnbrücke gefahren. Untertags sei das Lager wie ausgestorben. Die Rumänen seien auf „Betteltour“ in Tirol, sagte Bürgermeister Hußl gegenüber ORF.at - mehr dazu in Krisengipfel wegen illegalem Zeltlager.
Wegen Verstoß gegen Campinggesetz
Jedem einzelnen der Erwachsenen wurde am Montag ein Bescheid nach dem Campinggesetz ausgehändigt. Das sei das einzige Vergehen, dem sich die Roma laut Behörden schuldig gemacht hätten, sie campieren wild und damit unerlaubt unter der Autobahnbrücke. Als EU-Bürger dürfen sie sich legal in Tirol aufhalten.
Roma fordern andere Lösung
Der Bürgermeister lässt den Roma nun eine Frist bis Donnerstagmittag. Bis dahin muss das Lager verschwunden sein, sonst wird es polizeilich geräumt. Auf einer Roma-Website wird seit Montag bereits gegen die Zwangsräumung protestiert und eine humane Lösung gefordert.“
Die landesgesetzlichen Bestimmungen gegen wildes Campieren sind für Fälle dieser Art ungeeignet und oft nicht durchsetzbar.
Die dazu vorhandenen Medienmeldungen sind nur die Spitze des Eisbergs und dokumentieren besonders krasse Fälle.
Es geht aber nicht an, dass rechtschaffene Bürger bei der Lösung solcher Probleme allein gelassen werden. Mit frecher Landbesetzung wie in den geschilderten und ähnlichen Fällen muss Schluss gemacht werden!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zur besseren Handhabe dieses Problems und da die einzelnen Landesgesetze nicht durchsetzbar sind, eine bundesweite Regelung, zum Beispiel im Strafgesetzbuch einen Straftatbestand des illegalen Campierens, vorzusehen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.