2237/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 20.03.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gehaltsbegrenzungen im Managementbereich
Die Finanzkrise wurde durch ein Höchstmaß an Risikobereitschaft im Management des internationalen Finanzsektors verursacht. Diese Risikobereitschaft rührt hauptsächlich aus hohen Bonuszahlungen infolge maximierter Gewinne. Der persönlichen wirtschaftlichen Bindung an das Unternehmen wurde bisher wenig oder keine Beachtung geschenkt. Das führte zu lediglich kurzfristig haltbaren Unternehmensstrategien, die sich mittelfristig bitter rächen sollten. Doch finanzielle Bürden tragen in der Regel nicht die verantwortlichen Entscheidungsträger sondern Steuerzahler, Bürgerinnen und Bürger. Das Management - auch österreichischer Banken und Unternehmen – kann sich bisher über überhöhte Gehälter und Bonusausschüttungen freuen. Gleichzeitig ist die Bevölkerung mit massiven Steuer- und Gebührenerhöhungen und massiven Belastungen konfrontiert. Dazu tragen nicht zuletzt umfangreiches staatliches Partizipationskapital der Republik sowie Haftungsübernahmen von heimischen Instituten bei. Konkret festzumachende positive Folgen für die Geschäftspolitik der Finanzbranche hat der staatliche Beistand bisher allerdings nicht. Eine disziplinierende Wirkung ist ausgeblieben.
Das Ausmaß öffentlicher Garantien und Haftungen für Unternehmen und somit das Risiko für die Steuerzahler in Relation zum BIP liegt in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern sehr hoch, alleine die Haftungen des Bundes lagen 2011 bei 38,2 % des BIP, dem zweithöchsten Wert innerhalb der EU. Haftungen, die die Länder abgegeben haben sind in diesen Zahlen noch nicht enthalten, da es dazu keine zentralen Statistiken gibt. Alleine die Haftungsübernahmen im Rahmen der Ausfuhrförderungen des Bundes summieren sich auf knapp 70 Mrd. Euro.
Lasten müssen innerhalb einer Gesellschaft gerecht und vernünftig verteilt werden. Es wäre eine Geste der Solidarität mit der Bevölkerung und überfälliger Wertschätzung die Gehälter des Managements in Österreich zu begrenzen. Während die breite Masse der arbeitenden Menschen mit sinkenden Reallöhnen konfrontiert ist, dürfen sich Vorstandsmitglieder von börsennotierten Unternehmen um bis zu 124%ige Steigerungsraten innerhalb von drei Jahren freuen. Vizekanzler Michael Spindelegger forderte in einem Interview – wie das Wirtschaftsmagazin „Format“ in einem Artikel vom 19. Juni 2012 berichtet – die Begrenzung von Managergehältern auf das 20fache des Mindestlohnes des jeweiligen Unternehmens. Diese Forderung ist jedoch bisher nicht umgesetzt worden. Einige Beispiele für exorbitante Einkommen sprechen jedoch für sich. So verdiente etwa ein Mitglied des OMV-Vorstandes das 106fache des Mindestlohnes innerhalb seines Unternehmens.
Frankreich ist in diesem Kontext mit gutem Beispiel vorangegangen. So haben etwa staatliche Vertreter in staatsnahen Unternehmen überzogene Abfertigungen verhindert. In der Bundesrepublik Deutschland erklärte der Präsident des Industrietages, Hans Heinrich Driftmann, dass auch für ihn die Gehaltslevel mancher Topmanager schwer nachvollziehbar sind. Die Schweizer Bevölkerung hat sich ebenfalls in einer Volksabstimmung für vernünftige Gehaltspyramiden ausgesprochen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Begrenzung des Gehaltes von Managern jener Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, und jener, die staatliche Hilfe in Form von Haftungsübernahmen, Partizipationskapital oder anderer Form – seitens des Bundes, der Länder oder Gemeinden - in Anspruch nehmen, auf das 20fache des Durchschnittseinkommens von unselbständig Erwerbstätigen vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.