2238/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.03.2013
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Bucher, Kaipel, Tamandl, Podgorschek, Kogler, Kaufmann-Bruckberger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Doppelbesteuerung für zehntausende Pensionisten

 

Pensionisten, die eine Pension aus der Bundesrepublik Deutschland beziehen, haben – nach einer Gesetzesänderung in Deutschland – eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für ihre deutschen Pensionseinkünfte zurückreichend bis zum Jahr 2005 erhalten.

Schon bisher war nach geltendem Doppelbesteuerungsabkommen der, die Renten auszahlende Staat, für die Besteuerung verantwortlich. In Deutschland erfolgt die Besteuerung der Renteneinkünfte mittels Veranlagung, doch wird diese auf Grund der maßgeblichen Bestimmungen des deutschen Rechts erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 schlagend. Ab 2005 wird daher von in Österreich ansässigen Pensionsempfängern die Abgabe von Steuererklärungen eingefordert.

Zentral ist das Finanzamt Neubrandenburg für alle diese Fälle zuständig. In Österreich sind davon schätzungsweise 150.000 Personen betroffen, die ihre Steuererklärung nach Neubrandenburg schicken müssen. Viele Betroffene sind mit dem deutschen Steuerrecht nicht vertraut und können so die ihnen möglicherweise zustehenden Freibeträge nicht geltend machen bzw. sind gezwungen einen deutschen Steuerberater zu beauftragen für sie beim Finanzamt aktiv zu werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, im Finanzministerium eine zentrale Beratungsstelle zu schaffen, an die sich die Betroffenen um Hilfe wenden können. Gleichzeitig wird die Bundesministerin ersucht, Gespräche mit ihrem deutschen Amtskollegen mit dem Ziel einer unbürokratischen Lösung zu führen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.