2242/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.03.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Haubner, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen

 

In Österreich leben 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache. In erster Linie handelt es sich um Patienten, die an ALS (amyotrophe Lateralsklerorse), hohen Querschnittslähmungen, sowie Lähmungen aller Art leiden, aber vor allem auch viele behinderte Kinder. Diese Personengruppe benötigt Hilfsmittel, um mit ihrer Umwelt kommunizieren zu können. Der Erwerb derartiger Hilfsmittel ist für die Betroffenen mit hohen Kosten verbunden.

Die österreichischen Sozialversicherungsträger vertreten die Ansicht, dass diese Hilfsmittel ausschließlich der „sozialen“ Rehabilitation dienen, diese Einschätzung ist unrichtig und widerspricht klar dem von Österreich ratifizierten UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen aus dem Jahr 2008. Dieses weist darauf hin, dass Kommunikation auch ergänzende und alternative Formen, Mittel und Formate umfasst.

Die Auffassung der Sozialversicherungsträger widerspricht aber auch dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der die Chancen für eine umfassende Partizipation nur unter der Voraussetzung sieht, dass Menschen mit Behinderungen barrierefrei Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben, ohne technische Hilfsmittel ist das allerdings nicht gewährleistet.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der die Listung von Kommunikationshilfsmitteln für Menschen mit sprachlichen Beeinträchtigungen in den Leistungskatalogen der Sozialversicherungsträger normiert wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss verlangt.