2243/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.03.2013
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform des Schularzt- und Schulpsychologenwesens

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht 2013/1 im Kapitel „Gesundheit der Schüler: Schulärztlicher und Schulpsychologischer Dienst“ festgestellt, dass Doppelgleisigkeiten bei den Kompetenzen zwischen Gesundheitsministerium und Unterrichtsministerium zu Effizienzverlusten führen. Hier sollte die Zusammenarbeit intensiviert werden. Ebenso sollte vor der Vergabe von Studien geprüft werden, ob nicht mit den vorliegenden Daten aus den Gesundheitsblättern das Auslangen gefunden werden könnte.

Weiters wurde bemängelt, dass kein flächendeckendes Qualitätsmanagement existiert, es keine Gesamtberichte gibt, und die in Reihenuntersuchungen gewonnenen Daten nicht in anonymisierter Form für weitere Verwendungen zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Gesellschaft der Schulärztinnen und Schulärzte kommt in ihrem Jahresbericht für das Jahr 2012 zu einer ähnlichen Mängelanalyse.

In diesen Bereichen Effizienzsteigerungen zu erreichen, ist insbesondere deshalb wichtig, da rund 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler an chronischen Krankheiten leiden und im Schulalltag einer besonderen Hilfestellung bedürfen. Zudem sind die Schulärztinnen und Schulärzte durch die kontinuierliche Anwesenheit als erste Ansprechpartner in Gesundheitsfragen im niederschwelligen Bereich von großer Bedeutung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Aktionsplan „Schulgesundheit“ vorzulegen, der insbesondere folgende Punkte beinhalten muss:

·        Beseitigung der Doppelgleisigkeiten bei den Kompetenzen zwischen dem BMUKK und BMG


·        Erstellung von Gesamtberichten auf dem Gebiet des Schulärztlichen und Schulpsychologischen Dienstes

·        Einführung eines Qualitätsmanagements auf dem Gebiet des Schulärztlichen und Schulpsychologischen Dienstes

·        Anonymisierung der gewonnenen Daten und Verwendung dieser Daten für gesundheitspolitische Auswertungen“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss verlangt.