2251/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Karl Öllinger, Alev Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend Rechtsextremismusbericht
BEGRÜNDUNG
Bis zum Jahr 2000 erstellte der Verfassungsschutz einen „Jahresbericht über den Rechtsextremismus“. Dieser spezifische Bericht erschien zum letzten Mal im Jahr 2001 für das Jahr 2000 und wurde nach einer Intervention der FPÖ, die damals Regierungspartei war, eingestellt.
Die bis zu diesem Zeitpunkt verfassten Jahresberichte zum Rechtsextremismus waren wesentlich umfangreicher und detaillierter als die früheren Staatsschutzberichte bzw. die Verfassungsschutzberichte seither. Im Besonderen ist auffällig, dass seit der Einstellung der Jahresberichte zum Rechtsextremismus, die teilweise sehr detailliert und aufschlussreich rechtsextremistische Aktivitäten und Straftaten in den jeweiligen Bundesländern anführten, alle Hinweise, die rechtsextreme Aktivitäten im Umfeld der FPÖ bzw. ihrer Vorfeldorganisationen dokumentieren, fehlen.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang beispielhaft an die Aktivitäten des BFJ (Bund freier Jugend), der AFP (Aktionsgemeinschaft für Politik) mit ihren Jahrestagungen (an denen häufig FPÖ-Politiker teilgenommen haben) und von rechtsextremen Burschenschaften und deren Publikationen („Aula“). Auch die Beziehungen zwischen den Neonazis rund um die Internet-Seite „Alpen-Donau“ und dessen Forum „alinfodo“ einerseits und einzelnen FPÖ-Aktivisten andererseits wurden in den Verfassungsschutzberichten ausgeklammert.
Ein neuer Jahresbericht über den Rechtsextremismus in Österreich wird hier wertvolle Erkenntnisse darstellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, jährlich einen Bericht über Rechtsextremismus in Österreich zu erstellen und diesen spätestens bis zum dem Berichtsjahr folgenden 1. Juni dem Nationalrat vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.