2252/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend: EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt gewährleisten

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit 2008 wird in Brüssel an einer umfassenden Novellierung des Europäischen Saat- und Pflanzgutverkehrsrechts gearbeitet. 2013 soll diese auf den Weg gebracht werden. Die neuen Regelungen können seltene und bäuerliche Sorten bedrohen. Alte Sorten wären besonders gefährdet, wenn der freie Tausch von Saatgut durch die neue Gesetzeslage verboten würde und eine verpflichtende Zulassung und Registrierung vorgeschrieben würde.

 

Das EU-Saatgutrecht privilegiert schon heute mit seinem Grundkonzept von scharf unterscheidbaren uniformen Sorten die industriellen Sorten auf Kosten der Biodiversität. Diese Tendenz wird durch die geplante Reform forciert. Es droht eine Gleichschaltung des Saatgutverkehrsrechtes in der EU. Die gegenwärtigen 12 EU-Richtlinien sollen durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Dies bedeutet: es soll in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht gesetzt werden, während jetzt noch den Staaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht einen gewissen Spielraum bleibt.

 

Der Entwurf der neuen Saatgutverordnung liegt noch nicht offiziell vor, wahrscheinlich wird dies im Juni erfolgen. Allerdings werden schon Vorab-Entwürfe kolportiert, die Beunruhigendes beinhalten.

 

Sollten die kolportierten Entwürfe umgesetzt werden, bestünden dieselben Auflagen für Industriekonzerne und Klein- sowie Kleinstbauern und –bäuerinnen für die Weitergabe von Saatgut (kommerziell und nicht kommerziell). Es wäre den Bäuerinnen und Bauern verboten, selbst gewonnenes Saatgut von nicht registrierten Sorten weiterzugeben. Die Weitergabe würde auch das Verschenken betreffen.

Für die Sortenzulassung wäre ein teures und bürokratisches Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Die Kriterien der Zulassung wären unter anderen Homogenität, Beständigkeit und Unterscheidbarkeit. Diese Kriterien zielen auf Hochleistungssorten ab, für die meist ein privatrechtlicher Sortenschutz beantragt wird. Alte Sorten, die auf genetischer Vielfalt beruhen, können diese Kriterien nicht erfüllen. Sie sind eher von der Vielfältigkeit geprägt, als von der Uniformität. Eine solche Verordnung würde alte, seltene und traditionelle Sorten in ihrer Existenz bedrohen und damit zu einer Verringerung der genetischen Breite des Sortenpools beitragen. Genetische Einförmigkeit erhöht jedoch die Verwundbarkeit von Kulturen gegenüber Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Klimawandel. Das Konzept, um unsere Lebensmittelversorgung zu sichern, muss in der Vielfalt liegen, nicht in der Uniformität.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die neue EU-Saatgutverordnung den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide nicht gefährdet.

 

Im Besonderen ist sicherzustellen,

 

·        dass die Verordnung keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut vorschreibt, für das niemand exklusive Eigentumsrechte geltend macht,

·        dass der Austausch von Saat- und Pflanzgut, auf dem keine exklusiven Eigentumsrechte liegen, zwischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch die Verordnung eingeschränkt wird,

·        dass kleinste und kleine Unternehmen nur Grundanforderungen bezüglich der Etikettierung erfüllen müssen, insofern sie nicht mit gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut arbeiten und handeln.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft  vorgeschlagen.