2256/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmen gegen den Drehtüreffekt im gemeinnützigen Wohnbau

 

Der Gemeinnützige Wohnbau sollte die Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum versorgen. Diverse Gesetzesänderungen in der Vergangenheit haben den Sektor von seinem ursprünglichen Auftrag entfremdet. Besonders in Vorstandsetagen und Aufsichtsräten tummeln sich unzählige rote und schwarze Funktionäre, altgediente Parteigänger und Günstlinge. Diese werden in vielen Fällen nach beendeter aktiver Politkarriere mit hochdotierten Positionen in der der Bezeichnung nach gemeinnützigen Wohnungswirtschaft versorgt. Die Kosten für diese proporzartig besetzten Futtertröge tragen die Bewohner, die sich ohnehin in vielen Fällen mit überhöhten Mieten konfrontiert sehen.

 

Zudem scheint das Management teilweise nicht nach Maßgabe der Qualifikation gewählt zu werden, sondern nach dem Parteibuch bzw. lebenslanger Parteitreue. Dies deutet auf Nepotismus hin, lässt jedoch nicht auf adäquate Unternehmensführung schließen. Skandale wie um die steirische „Rottenmanner“ – die erhebliche Spekulationsverluste eingefahren hat, wie der Rechnungshof festhielt – bestätigen diese Vermutung.

 

Unter ökonomischen Ansätzen betrachtet erscheint es sinnvoll und qualitäts- sowie wettbewerbssichernd, die enge Vernetzung von Politik und gemeinnütziger Wohnungswirtschaft zu entflechten. Drehtüreffekte haben im Allgemeinen negative Effekte auf die Wohlfahrt. Deshalb sollen Mandatare während der Laufzeit ihres Mandates und bis einschließlich fünf Jahre danach, von Vorstandspositionen, Aufsichtsräten und der Geschäftsführung gemeinnütziger Wohnbauträger und Tochterunternehmen ausgeschlossen sein – es sei denn, der Bauträger befindet sich zumindest teilweise im Besitz von Bund, Ländern und Kommunen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass Mandatare während der Laufzeit ihres Mandates und fünf Jahre danach von Vorstandsfunktionen, Aufsichtsräten und der Geschäftsführung von dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegenden Unternehmen, sowie Tochterunternehmen, ausgeschlossen sind, es sei denn diese befinden sich zum Teil im Besitz des Bundes, der Länder oder der Kommunen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.