2260/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 25.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde
betreffend fehlende Maßnahmen für blinde Menschen im Nationalen Aktionsplan Behinderung
BEGRÜNDUNG
Im Entwurf für den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen waren zwei Maßnahmen für blinde Menschen enthalten.
Es handelte sich um die „Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme“ (Maßnahme Nr. 233) und die „Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie die Unterweisung in die lebenspraktischen Fähigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation“ ( Maßnahme Nr. 234). Vorgesehen war eine Umsetzungszeitraum bis 2020 und die Zuständigkeit des BMG (Sozialversicherung).
In der Endfassung des Nationalen Aktionsplans (NAP), der im Ministerrat beschlossen wurde, kamen diese beiden Maßnahmen jedoch nicht mehr vor. Sie wurden zur Gänze gestrichen.
Reha-Maßnahmen wie Blindenführhunde oder Mobilitäts- und Orientierungstrainings sind besonders für Menschen, die später blind bzw. hochgradig sehbehindert werden, wichtige Voraussetzung zur Führung eines selbstbestimmtes Lebens, eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Es ist besonders beschämend, dass jene Maßnahmen, die speziell für blinde Menschen im Entwurf des NAP enthalten waren, es nicht in die Endfassung geschafft haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Gesundheitsminister wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in welchem die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme und die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie die Unterweisung in die lebenspraktischen Fähigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation umgesetzt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.