2260/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend fehlende Maßnahmen für blinde Menschen im Nationalen Aktionsplan  Behinderung

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Entwurf für den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen waren zwei Maßnahmen für blinde Menschen enthalten.

Es handelte sich um die „Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme“ (Maßnahme Nr. 233) und die „Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie die Unterweisung in die lebenspraktischen Fähigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation“ ( Maßnahme Nr. 234). Vorgesehen war  eine Umsetzungszeitraum bis 2020 und die Zuständigkeit des BMG (Sozialversicherung).

 

In der Endfassung des Nationalen Aktionsplans (NAP), der im Ministerrat beschlossen wurde, kamen diese beiden Maßnahmen jedoch nicht mehr vor. Sie wurden zur Gänze gestrichen.

Reha-Maßnahmen wie Blindenführhunde oder Mobilitäts- und Orientierungstrainings sind besonders für Menschen, die später  blind bzw. hochgradig sehbehindert werden, wichtige Voraussetzung zur Führung eines selbstbestimmtes Lebens, eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

 

Es ist besonders beschämend, dass jene Maßnahmen, die speziell für blinde Menschen im Entwurf des NAP enthalten waren, es nicht in die Endfassung geschafft haben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Gesundheitsminister wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, in welchem die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme und die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstraining sowie die Unterweisung in die lebenspraktischen Fähigkeiten für blinde und sehbehinderte Menschen und Low Vision-Training als Leistung der medizinischen Rehabilitation umgesetzt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.