2263/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend kein Platz für Spekulanten im gemeinnützigen Wohnbau

 

Die Wohnkosten übersteigen das sozial verträgliche Maß. Es liegt an der Politik, Schritte in Richtung dämpfender Preispolitik zu setzen. Der Anteil der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft am kumulierten Wohnungsbestand auf dem österreichischen Markt liegt mit Ende des Jahres 2011 bei 24 Prozent. Der sozialpolitische Auftrag des genannten Bereiches lautet, die Bevölkerung mit leistbarem Wohnraum zu versorgen. Von dieser Aufgabe wurden dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegende Unternehmen in der Vergangenheit entfremdet. Es ist die Aufgabe der Politik, die Gemeinnützigkeit wieder mit ihren ursprünglichen Werten in Einklang zu bringen.

 

Ein wesentlicher Schritt dazu besteht darin, die Beteiligung von Banken und Spekulanten an gemeinnützigen Wohnbauträgern – gleich welcher Rechtsform – in Zukunft zu verhindern. Dazu müssen auch Unternehmen zählen, die sich im Besitz gemeinnütziger Unternehmen befinden. Die Finanzwirtschaft hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie keine gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen bereit ist. Folglich soll ihr kein weiterer Platz im sozialpolitisch sensiblen und staatlich privilegierten Bereich des gemeinnützigen Wohnbaus eingeräumt werden. Gemeinnützige Unternehmen dürfen nicht renditeorientiert agieren, sondern müssen zum unmittelbaren finanziellen Nutzen der Bewohner in ihrer Gebarung dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Vorsieht, dass sich Banken und Finanzwirtschaft nicht an Unternehmen beteiligen dürfen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.