2266/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 25.04.2013
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Entschliessungsantrag
der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Harald Jannach und weiterer Abgeordneter
betreffend: EU-Saatgutverordnung gefährdet seltene und alte Saatgutsorten
Die EU-Kommission will am 6. Mai ihre Pläne für eine neue Saatgutverordnung vorlegen. Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, soll in Zukunft auch Saatgut von alten und seltenen Sorten einem Zulassungsverfahren unterzogen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass kleine Samenhändler, Baumschulen, Landwirte usw. durch diese verschärften Vorgaben keine Zulassung für das Saatgut mehr erhalten und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden. Bäuerliches Saatgut und die Sortenvielfalt sind somit gefährdet.
Der Vorschlag der EU hin zu strengeren Auflagen und einer Normierung von Saatgut kommt einzig den großen Agrarkonzernen zugute. Diese haben in diese Richtung permanentes Lobbying betrieben und scheinen damit Erfolg zu haben. Es kann nicht sein, dass Landwirten, Gärtnern und in weiterer Folge Privatpersonen aus Konzern- zentralen vorgeschrieben wird, was sie anbauen dürfen. Zulassungsverfahren zu installieren, die der Agrar-Industrie nützen, die für die Bewahrer alter, seltener und besonders wertvoller Saatgut-Ressourcen aber unleistbar sind, ist ein inakzeptabler Kniefall vor den großen Agrarkonzernen.
Dieses Vorhaben der EU widerspricht klar dem Ziel der Biodiversität und der Notwendigkeit, regionale Spielräume - vor allem im Bereich der Ernährung - zu nutzen.
Es wird als dringend notwendig erachtet, mit aller Vehemenz für den Erhalt alter und seltener Saatgutsorten einzutreten und zu verhindern, dass die EU die Vielfalt an Obst- und Pflanzensorten in Österreich einschränkt.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert,
1.) dem Ansinnen der EU-Kommission, durch eine neue Saatgutverordnung die Vielfalt der Obst- und Pflanzensorten in Österreich durch überzogene Zulassungsbe- stimmungen zu gefährden, mit aller Vehemenz entgegen zu treten und
2.) sich dafür einzusetzen, weiterhin alte, seltene und besonders wertvolle Saatgut-Ressourcen zu erhalten, damit der regionale Anbau von seltenen Obst- und Pflanzensorten in Österreich auch weiterhin gewährleistet bleibt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.