Eingebracht am 14.05.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde
betreffend bienengefährliche
Neonicotinoide: Imker entschädigen, LandwirtInnen beim Ausstieg
unterstützen
BEGRÜNDUNG
Bienen sind wichtige Nutztiere. Zwei Drittel der wichtigsten
Kulturpflanzen sind laut FAO von der Bestäubung durch Bienen
abhängig. Nicht umsonst stellt der Entwurf eines Berichtes über die
Gesundheit von Honigbienen und die Herausforderungen für den Bienenzuchtsektor
des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im
Europäischen Parlament fest, „dass Imkerei und biologische
Vielfalt miteinander in Wechselwirkung stehen; in Erwägung, dass
Bienenvölker mit der Bestäubung für die Umwelt und die Gesellschaft
wichtige öffentliche Güter bereitstellen und somit
Ernährungssicherheit gewährleisten und die biologische Vielfalt
erhalten. In Erwägung, dass Bienenweiden und ein abwechslungsreiches
Trachtangebot Bienen mit den reichhaltigen Nährstoffen versorgen, die sie
für ihre Gesundheit benötigen…“.
Zwischen Bienenverlusten und insektizidgebeiztem Saatgut gibt
es einen unbestreitbaren Zusammenhang. Die Europäische Agentur für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) identifiziert Risiken durch Neonicotinoide
für Bienen und kommt zu dem Schluss: „Nur die Verwendung bei
Nutzpflanzen, die für Honigbienen uninteressant sind, wurde als akzeptabel
erachtet.“ (http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/130116.htm).
Ebenso kommt eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) im
Auftrag des Europäischen Parlamentes zu dem Schluss: „Although
bee declines can be attributed to multifarious causes, the use of neonicotinoids
is increasingly held responsible for recent honeybee losses” (http://www.europarl.europa.eu/committees/en/studiesdownload.html?file=79433&languageDocument=EN).
Ein Verbot der Neonicotinoide scheint also geboten.
Unabhängig davon, ob ein solches Verbot für jeglichen Einsatz
oder nur in Teilbereichen in Kraft tritt, wird das für einige Landwirte
und Landwirtinnen zu Umstellungsschwierigkeiten und ggf. zu Einkommensverlusten
führen, die den Fortbestand des landwirtschaftlichen Betriebes akut
gefährden.
26 Prozent der Bienenvölker in
Österreich haben den Winter 2011/2012 nicht überlebt. Das stellten
Forscher vom Institut für Zoologie an der Universität Graz anhand von
Umfragen unter heimischen Imkereien fest (https://survey.uni-graz.at/index.php?sid=53364&lang=de).
Die normale Ausfallquote an Bienenvölkern über den Winter liegt zwischen
5-15 Prozent. Zahlreiche Bienen sind also verschwunden, und die Imkerinnen und
Imker müssen die Verluste selber tragen. Würden aber die Imkerinnen
und Imker ihre Bienenbestände nicht neu aufbauen, indem sie Völker
oder Schwärme kaufen, so hätte dies schwerwiegende Folgen für
die Bestäubung.
Um die wichtigen und vielfältigen
Funktionen der Bienenhaltung und –zucht in Österreich zu erhalten
und den LandwirtInnen einen Umstieg in eine Landwirtschaft ohne Neonicotinoide
zu ermöglichen, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, Mittel in
Höhe von mindestens 5 Millionen Euro für die Entschädigung der
Imker und Imkerinnen bereitzustellen, für Bienenverluste die im
Zusammenhang mit dem Einsatz von Neonicotinoiden stehen.
Ebenso sind für Landwirte und Landwirtinnen
Mittel bereitzustellen, damit ein Umstieg auf alternative Methoden zur Reduktion
des Schädlingsdrucks, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge, unterstützt
wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.