2290/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.05.2013
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Aufwertung der Hausärztin/des Hausarztes

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Aufwertung der Hausärztin/des Hausarztes

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Regierungsübereinkommen für die Jahre 2008 bis 2013 ist im Kapitel Gesundheit, Punkt 6 – Integrierte Versorgung, Struktur und Steuerung die Erarbeitung eines Hausarztmodells enthalten.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger forderte 2010 in seinen strategischen Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, dass die Aufgaben des Allgemeinmediziners neu zu definieren sind und dass Allgemeinmediziner künftig im Rahmen von Disease-Management-Programmen die Funktion eines verantwortlichen Gesundheitskoordinators übernehmen sollen.

Ebenso 2010 stellte die Ärztekammer ein Hausarztmodell vor.

Auch in der Gesundheitsreform 2012 ist eine Aufwertung des ambulanten Bereiches ein wichtiges Ziel.

Wesentlich für eine Neuorientierung der hausarztbasierten medizinischen Grundversorgung ist ein klares Rollenbild und Tätigkeitsprofil des Hausarztes.

Die Versorgungsqualität ist durch Einführung von Qualitätssicherungsinstrumenten und die vermehrte Anwendung von Leitlinien vor allem im Bereich chronischer Krankheiten zu steigern. Wichtig ist auch die Einbindung von Public-Health-Ansätzen durch vermehrte Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogramme.

Eine hausarztbasierte Grundversorgung braucht gesetzliche Rahmenbedingungen. Neben der Anpassung der Ausbildung an die zu erfüllenden Tätigkeiten ist auch die Entwicklung eines neuen Honorierungsmodells notwendig.

Die Hausarztpraxis der Zukunft ist eine Teampraxis mit neuen multiprofessioneller Zusammenarbeitsformen. Gruppenpraxen und Ärztegesellschaften mit  bedarfsgerechten Öffnungszeiten sowie ein teamorientiertes Angebot kooperierender Gesundheitsberufe inklusive Sozialarbeit kann wohnortnahe Kompetenzzentren für Gesundheit schaffen

Ein wichtiger Baustein sind auch die Lehrpraxen, die praxisorientiertes Lernen für angehende ÄrztInnen bieten. Es ist unbedingt notwendig, dass Lehrpraxen in ausreichender Zahl durch Mischfinanzierungen gefördert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat ein

-       Finanzierungsmodell für Lehrpraxen sowie ein

-       Modell zur Aufwertung der Hausärztin/des Hausarztes (Hausarztmodell)

vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.