2302/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zulassung von Radar-Warngeräten

 

 

Im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr werden immer häufiger mobile Radargeräte eingesetzt. Der Einsatz dieser mobilen Radargeräte erfolgt österreichweit aber immer öfter rein zu Zwecken der Geldbeschaffung und immer seltener aus Sicherheitsgründen und zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Ziel von Verkehrskontrollen und hier insbesondere von Geschwindigkeitskontrollen muss aber insbesondere die Hebung der Verkehrssicherheit und nicht das Erzielen möglichst hoher Einnahmen sein. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat beispielsweise berechnet, dass sich die öffentliche Verwaltung pro Jahr zwischen 4 und 5 Milliarden Euro über Verkehrsstrafen von Autofahrern holt.

Die Verwendung von Navigations-Geräten, die unter anderem vor fixen Radar-Anlagen warnen, ist bereits jetzt in Österreich erlaubt und durchaus üblich. Dieser Einsatz von Radar-Warngeräten kann dazu beitragen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeit an gefährlichen Stellen reduzieren. Die Verwendung von Radar-Warngeräten, die (auch) vor mobilen Radargeräten warnen, ist in Österreich derzeit verboten.

 

Laut „Die Presse vom 22. Mai 2013 „feiert die Polizei im deutschen Göttingen sich und ihren Testlauf längst als großen Erfolg: Vor einer Woche verriet die Behörde via Facebook die Standorte von 53 Radarmessgeräten, die im Rahmen einer Schwerpunktaktion gegen Temposünder zum Einsatz kamen. Junge Risikolenker seien gewarnt, die Akzeptanz gesteigert und die Notwendigkeit der Kontrollen vermittelt worden….“

Und – „Offen spricht es niemand aus, tatsächlich gibt es für die Ablehnung jedoch einen guten Grund. Allerdings geht es nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Budgets. Oder präziser: um die Furcht vor dem Wegfall einer lukrativen Einnahmequelle. In den vergangenen Jahren hat sich das Abmahnen von Schnellfahrern zu einem einträglichen Geschäft entwickelt. Fast fünf Millionen Mal (siehe Grafik) werden jährlich Organmandate, Bußgeldbescheide oder Strafen nach Anzeigen verschickt. Ab 1. Juli 2013 ist das Geschäft sogar noch einträglicher. Mit dem Argument, die auf dem Papier und in mehreren Ländern unterschiedlichen Sätze für ein einfaches Organmandat (in der Regel 36 Euro) zu "vereinheitlichen", beträgt der Tarif ab Jahresmitte dann 90 Euro. Anzeigen können sogar deutlich teurer kommen.“

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zum Inhalt hat, dass die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen dienen oder dienen können (wie Radarwarngeräte, Laserwarngeräte) bewilligungsfrei erfolgen kann.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.