2321/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien

 

 

Wie aus der aktuellen Beschäftigtenstatistik der Sozialversicherung hervorgeht, ist seit der Ost-Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes im Mai 2011 die Zahl der Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern um 55.000 auf 128.000 gestiegen.

Die Anzahl der ungarischen Arbeitnehmer am österreichischen Arbeitsmarkt hat sich fast verdoppelt. Im März überholten die Ungarn erstmals die Türken und sind nach den Deutschen bereits die zweitstärkste Ausländergruppe am österreichischen Arbeitsmarkt.

Schon im Februar 2013 hat es heftige Reaktionen auf die Entwicklungen am burgenländischen Arbeitsmarkt gegeben. Die burgenländische SPÖ forderte die Umsetzung eines Arbeitsmarkt-Schutzschirmes und begründet dies in ihrer Aussendung vom 8.02.2013 (http://burgenland.orf.at/news/stories/2570520/) folgendermaßen:

Mehr Arbeitslose, aber auch mehr Beschäftigte. So lässt sich die Lage auf dem burgenländischen Arbeitsmarkt kurz zusammenfassen. Doch von diesem Wachstum haben im Vorjahr nicht die Burgenländer profitiert, sagt Soziallandesrat Peter Rezar (SPÖ). „Das gesamte Beschäftigungsplus im Burgenland – so sagen uns die Analysen des AMS – ging ausschließlich auf das Konto ausländischer Beschäftigter. Gestiegen ist die Arbeitslosigkeit, vor allen Dingen in den Hilfsberufen, im Handel, am Bau und bei den Fremdenverkehrsberufen“, so Rezar.

[…] Illedits (Anmerkung: SPÖ-Klubobmann) kritisiert außerdem, dass sich ausländische Unternehmen oft nicht an Gesetze halten und dadurch zur unfairen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt werden.

 

Einen weiteren Zustrom auf den österreichischen Arbeitsmarkt erwarten Experten ab Jänner 2014, denn ab dann gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für Rumänen und Bulgaren. Die deutsche Bundesagentur für Arbeit rechnet mit einem Nettozugang von bis zu 180.000 Arbeitskräften pro Jahr und warnt vor einem Anstieg der Schwarzarbeit. Für Österreich soll eine noch nicht veröffentlichte WIFO-Studie Prognosen des Zustromes liefern.

 


Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Situation auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu betrachten. Ende April 2013 hat es in Österreich 353.120 arbeitslose Personen (inklusive Schulungsteilnehmer) gegeben. Damit waren Ende April 2013 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9,7 Prozent mehr Personen ohne Arbeit. Die Zahl der Schulungsteilnehmer stieg sogar um 14,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote nach nationaler Definition stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent.

Weiters waren Ende April 2013 bei den regionalen Geschäftsstellen des AMS 63.907 arbeitslose ausländische Personen gemeldet. Das waren um 7.987 Personen bzw. 14,3 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

Bei den Inländern fiel der Anstieg der Anstieg der Arbeitslosigkeit prozentuell geringer aus: plus 13.311 bzw. plus 6,8 Prozent auf 209.214 vorgemerkte Personen.

Vor diesem Hintergrund scheint es dringend notwendig, auf europäischer Ebene umgehend in Verhandlungen zu treten, um eine Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien zu bewirken.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, auf europäischer Ebene in Verhandlungen einzutreten, um eine Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien zu bewirken.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.