235/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Gemäß § 26 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung der Benes-Dekrete in der Republik Tschechien

Am 08. Mai 2007 hat in Prag eine Demonstration der Tschechischen Nationalpartei (Narodni strana, kurz „NS“) unter dem volksverhetzenden Thema „Der Abschub war richtig“ stattgefunden. Diese die vertriebenen wie heimatverbliebenen Sudetendeutsche diskriminierende Aktion wird auf der Heimseite der „NS“ (www.narodni-strana.cz) auch ganz offen in englischer und tschechischer Sprache veröffentlicht.

Neben den klaren menschrechtsverletzenden Aktionen solcher Art bietet in der Republik Tschechien aber vor allem die nach wie vor bestehende Gültigkeit der „Benes-Dekrete“, die ganz klar menschen- und völkerechtswidrig sind, offensichtlich Grundlage genug, die deutschen Minderheiten zu diskriminieren.

Vor dem Beitritt der Republik Tschechien zur Europäischen Union wurde die Abschaffung der Dekrete gefordert, maßgebliche politische Kräfte in Österreich und Deutschland stellten allerdings im Zuge dessen in Aussicht, die Abschaffung der Dekrete erst zu fordern, wenn Tschechien Mitglied sei.

Bis dato ist allerdings nichts passiert, was auf eine Abschaffung hindeutet, im Gegenteil - die eingangs erwähnten Vorkommnisse zeigen, dass Tschechien weit von einer Abschaffung, geschweige denn Entschuldigung gegenüber der sudetendeutschen Volksgruppe entfernt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, auf österreichisch-tschechischer, europäischer und internationaler Ebene dafür Sorge zu tragen, dass in der Republik Tschechien ein menschenrechtskonformer rechtlicher Zustand hergestellt wird und die Benes-Dekrete abgeschafft werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.