2356/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend verpflichtende Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten und verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes

 

 

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und beinhaltet Untersuchungen während der Schwangerschaft bis zum fünften Lebensjahr des Kindes. Sämtliche der vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Kind und Mutter.

 

 

Die im Rahmen der vierten Untersuchung (zwischen dem 7., 8. oder 9. Lebensmonat) vorgeschriebene eine Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches wird bei einem überwiegenden Teil der Kinder vom Kinderarzt oder einem praktischen Arzt durchgeführt. Diesen fehlen aber oftmals die Erfahrung und die spezifische Ausbildung eines Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten. Gerade Probleme mit dem Gehör führen aber in weiterer Folge zu Entwicklungs- und Verhaltensproblemen der betroffenen Kinder.

 

Unerkannte Schwerhörigkeit bei Kindern führt zu vielfältigen Entwicklungsstörungen.  Neben Artikulationsstörungen bis hin zu schweren Sprachentwicklungsverzögerungen, von denen auch der Wortschatz und die Satzbildung betroffen sind, kann es je nach Grad der Hörminderung auch zu weitreichenden Entwicklungsstörungen kommen.

So kann es zu einem Wahrnehmungsverlust kommen, der dazu führt, dass das Gehör in den „hörgeschwächten“ Bereichen weniger oder nicht mehr ausreichend gefordert wird. In weiterer Folge wird die Wahrnehmung immer mehr erschwert, und es wird zusehends schwieriger für die Betroffenen, das Gehörte richtig zu verstehen und zu interpretieren. In weiterer Folge wird auch die soziale, psychische und kognitive Entwicklung dieser Kinder in Mitleidenschaft gezogen.

Schwerhörigkeit kann auch nach chronischen Mittelohrentzündungen und dem daraus resultierenden Mittelohrerguss resultieren.

Oft bleibt gerade diese häufigste Hörstörung im Kindesalter lange Zeit unerkannt, was zu einer Verzögerung der Sprachentwicklung des betroffenen Kindes führen kann. Im Schulalter führt das zu erheblichen Schwächen in der Konzentrationsgabe und Leistungsfähigkeit. Die betroffenen Kinder weisen beispielsweise eine Leseschwäche auf,  kapseln sich ab und fallen in eine Isolation, da auch ihr Selbstvertrauen unter der Hörminderung leidet.

Die "Behandlung" mit einem Hörgerät ermöglicht den betroffenen Kindern zwar die Sprache zu erlernen, dennoch haben sie weiterhin Probleme mit den sehr hohen Frequenzbereichen, diese sind aber vor allem für die Differenzierung von Konsonanten wichtig. Darüber hinaus dauert es auch mit Hörgeräten noch einige Zeit, bis sich Hörnerv, Ohr und auch das Zentralnervensystem wieder an die Verarbeitung von Schall gewöhnt haben.

 

Gar nicht vorgesehen ist derzeit im Mutter-Kind-Pass eine Untersuchung des Kindes durch einen Zahnarzt. Die Basis für gesunde Zähne wird jedoch schon in der frühesten Kindheit gelegt; bereits vor der Geburt, denn je weniger Keime die werdende Mutter im Mund trägt, je gesünder deren Zähne und Zahnfleisch sind, desto besser ist das für das Kind. Auch das Stillen fördert die Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes.

 

Die Zahnpflege soll bereits mit dem Durchbruch der Milchzähne beginnen. In Folge dessen sind neben dem regelmäßigen Putzen auch regelmäßige Zahnarztbesuche unerlässlich. Schon früh können sich durch Angehörige Kariesbakterien auf das Kind übertragen. Auch zuckerhaltiges Essen und Trinken gefährdet die Milchzähne und somit auch die nachkommenden Zähne. Daher brauchen Kinder auch mit Milchzähnen eine erste Einweisung in die richtige Putztechnik. Hier können Eltern ihre Kinder beim Putzen unterstützen und regelmäßige  Zahnarztbesuche einplanen, damit die Kinder sich frühzeitig an die Kontrollen gewöhnen.  Der erste Besuch beim Zahnarzt sollte zumindest zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr stattfinden.

In Deutschland werden rund 50 Prozent der kariösen Milchzähne nicht behandelt. In Extremfällen leiden Kinder, die umfangreiche Zahnzerstörungen aufweisen, unter vielfältigen Beeinträchtigungen, z.B. einem schlechten Allgemeinzustand mit erhöhter Infektanfälligkeit. Viele dieser Kinder haben Schwierigkeiten beim Essen oder mit der Verdauung, Sprachprobleme, Probleme bei sozialen Kontakten, manche zeigen sogar Verhaltensänderungen. Und beim Zahnwechsel werden die Probleme fast immer vom Milchgebiss auf die bleibenden Zähne übertragen.

 

 

Gefordert werden daher sowohl verpflichtende Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten ein Mal pro Jahr als auch eine verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass künftig im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sowohl verpflichtende Untersuchungen durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten ein Mal jährlich als auch eine verpflichtende zahnärztliche Untersuchung durchgeführt werden müssen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.