2367/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.06.2013
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Stempel_rund_schwarz_RGBEntschließungsantrag

Dringlicher Antrag

gem. § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Josef Bucher
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Genug versprochen – Steuern und Gebühren runter!

 

Die Pleite der Alpine Bau wird bis zu 4.500 Menschen den Arbeitsplatz kosten. Das ist aber nur die Alpine selbst, rechnet man die Zulieferbetriebe und Subunternehmer dazu, so könnte sich - laut Aussagen des Zentralbetriebsrats der Alpine - die Zahl verdoppeln. Die Pleite der Alpine Bau AG ist nur die Spitze eines Eisbergs an Insolvenzen und Massenentlassungen des Jahres 2013. Laut dem Halbjahresbericht 2013 des Alpenländischen Kreditorenverbands sind fast 3.000 Betriebe allein im ersten Halbjahr 2013 insolvent geworden. Davon waren fast 17.000 Arbeitsplätze betroffen, d. s. um 7.500 mehr als im ersten Halbjahr 2012. Insgesamt geht es um Passiva im Ausmaß von 3,8 Mrd. Euro, d.s. um 2 Mrd. Euro mehr als 2012. Diese Zahlen beinhalten aber die Pleite der Alpine noch nicht.

Damit verschärft sich die Situation am Arbeitsmarkt weiter, wo ohnehin die Arbeitslosenzahlen von Rekordhoch zu Rekordhoch eilen. Die Wirtschaft kommt mit dem Schaffen von Arbeitsplätzen nicht nach, die Arbeitslosigkeit steigt viel stärker als die Beschäftigung.

Kein Zweifel, Österreich steuert auf eine Rezession zu! Eine Situation, die jede Regierung dazu veranlassen müsste, energisch Reformen in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Stärkung der Kaufkraft einzuleiten, die den Wachstumsmotor wieder zum Laufen bringen. Ziel der österreichischen Bundesregierung ist es hingegen offenbar, , die Krise zu kaschieren und sich bis zum Wahltermin im September über die Runden zu retten. Sie verhandelt daher nur über ein Konjunkturpaket auf Pump, das die Verschuldung weiter in die Höhe treibt und die Ineffizienzen der öffentlichen Verwaltung weiter auf Kosten der Steuerzahler und künftiger Generationen finanziert.

Gefragt sind jetzt Konzepte statt Pakete und Wahlzuckerln auf Kosten zukünftiger Generationen!

Nur eine deutliche Steuer- und Gebührensenkung würde die Konjunktur beleben und den Österreicherinnen und Österreichern mehr Kaufkraft belassen, die der Wirtschaft zugutekommen würde. . Steuern und Gebühren transferieren Geld aus dem produktiven privaten Sektor in den weniger effizienten öffentlichen Sektor der Volkswirtschaft und bremsen somit das Wirtschaftswachstum. Es ist höchste Zeit diesen Mechanismus umzukehren und mehr Geld durch eine umfassende Steuer- und Verwaltungsreform in den privaten Sektor zurück zu führen.

Hohe Steuern verringern die Einkommen und bremsen massiv das Wirtschaftswachstum und damit wieder den Wohlstand der Bevölkerung. Je länger Regierungen ihren Bürgern hohe Steuerlasten aufbürden, desto größer sind die Wohlstandsverluste.

Im Jahr 2011 war Finanzministerin Fekter derart vom BZÖ-Modell der Fairen Steuern begeistert, dass sie es als Fekter-Steuer bezeichnet hat und versuchte, es als ihr geistiges Eigentum auszugeben. Mittlerweile hat sie leider der Mut verlassen.

Vizekanzler Spindelegger spricht davon, dass die Gebühren nur mehr die Kosten der dafür erbrachten Leistungen decken sollen. Diese Maßnahme würde zu einer deutlichen Gebührensenkung führen, da sich z.B. viele Gemeinden ein ordentliches Körberlgeld durch einen Aufschlag von bis zu 200 Prozent und mehr dazu verdienen.

Das WIFO und der Rechnungshof präsentieren seit Jahren sehr konkrete Vorschläge zu einer umfassenden Verwaltungsreform, allein die Bundesregierung ist nicht bereit diese Vorschläge umzusetzen. So verliert Österreich ständig Plätze in den internationalen Rankings betreffend Entbürokratisierung. Beispielsweise erfordert die Gründung einer Firma in Österreich 8 Schritte und dauert im Schnitt 28 Tage. So verhindert man jegliche Dynamik in der Wirtschaft.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ein umfassendes Zukunftspaket für Österreich vorzulegen, das insbesondere folgende Eckpunkte umfasst:

-      eine Steuerreform nach dem Fair-Tax-Modell des BZÖ

-      Gebührendeckelung nach dem Äquivalenzprinzip

-      eine umfassende Verwaltungsreform.“

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Behandlung zu geben.

 

 

Wien, am 27. Juni 2013