2368/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Ausweitung der Einlagensicherung auf Wohnbaudarlehen

 

 

Neben der Wohnbauförderung sind Wohnbaudarlehen eines der wesentlichen Finanzierungselemente des gemeinnützigen Wohnbaus. Die Neuemissionen befanden sich im Jahr mit einem Gesamtvolumen von nahezu 2,4 Milliarden Euro auf einem Höchststand. Darauf folgte ein schrittweiser aber massiver Einbruch auf lediglich 480 Millionen im Jahr 2012. Eine Entwicklung, die dringend erforderlicher steigender Bauleistung entgegenwirkt.

Während spekulativ tätige Banken umfangreiche Hilfsgelder in Milliardenhöhe erhalten haben und auch weiterhin erhalten, sind Wohnbaubanken nicht einmal von der Einlagensicherung erfasst. Diese mangelhafte Absicherung hält Kapitalströme gerade in Zeiten teilweise unruhigen Geschehens an den Finanzmärkten von nennenswertem Engagement im genannten Bereich ab. Schließlich haben Wohnbaudarlehen eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren. Bisher schützte die Regierung Spekulanten und Vorstandsetagen der Finanzwelt. Durch die Ausweitung der Einlagensicherung – wie sie auch der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen seit Jahren fordert – sollen der soziale Wohnbau und die Menschen nachhaltig abgesichert werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Einlagensicherung für Wohnbaudarlehen vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.