2379/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.09.2013
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Entschließungsantrag

Antrag

des Abgeordneten Gerald Grosz

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene

 

Bereits am 18. Mai 2011 haben die unterzeichneten Abgeordneten nachfolgenden Antrag eingebracht, welcher nach kurzer Diskussion im Verfassungsausschuss bereits am 6 Juli 2011 von den Koalitionsparteien SPÖVP abgelehnt wurde.

Mittlerweile hat sich aber gezeigt, dass dieser Antrag einem Bedürfnis, das von den Gemeinden selbst kommt, entsprungen ist, wie die Entwicklung der letzten Wochen - insbesondere in der Steiermark - drastisch vor Augen führt:

Die derzeit in der Steiermark durchgeführte Gemeindestrukturreform stößt bei mehr als 120 davon betroffenen Gemeinden auf Protest. Entgegen den Beteuerungen der Politik, dass es Fusionen nur im Einvernehmen mit dem Gemeinderat und der örtlichen Bevölkerung vorgenommen werden, werden - größtenteils gegen den erklärten Willen der Gemeinden, die zu diesen Fragen teils Gemeinderatsbeschlüsse für die Eigenständigkeit gefasst und darüber hinaus Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Bürgerbefragungen durchgeführt hatten - werden Volksentscheidungen von den „Reformpartnern“ nicht zur Kenntnis genommen und die betroffenen Bürgermeistern von den beauftragten Beamten mit Zwangsfusionierung bedroht.

Gemäß § 8 der Steiermärkischen Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, nichtwillige Gemeinden mittels eines Landesgesetzes zu fusionieren. Der Landtag in Niederösterreich beispielsweise hat eine ähnliche Bestimmung bereits im Jahr 2008 aus der Gemeindeordnung entfernt und sogar eine Bestandsgarantie der Gemeinden in die Landesverfassung aufgenommen.

Die betroffenen steirischen Gemeinden haben sich im Vorjahr unter dem Dach des Forum St. Lambrecht, Stmk. Institut für Gemeinde- und Regionalentwicklung, zu einer Gemeindeinitiative vereinigt, welche nunmehr 122 Gemeinden vertritt. Im Dezember 2012 hat diese Gemeindeinitiative einen Antrag im Landtag eingebracht, der die Kassation der genannten Bestimmung aus der Stmk. Gemeindeordnung und sowohl den Gemeinderat als auch das Land verpflichtende Volksabstimmungen vor Gemeindefusionen zum Gegenstand hatte.


Interessanterweise wurde im Regierungsprogramm aus dem Jahre 2008 beim Kapitel „Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit“, genau das zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart, was die Gemeindeinitiative fordert: „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung!“

Die Gemeindeinitiative hat sich in Offenen Briefen nicht nur an alle Fraktionen des Nationalrates sondern auch an den Bundes- wie auch Vizekanzler gewandt und ersucht, diesen offenen Punkt des Regierungsprogramms „Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung“ im Parlament mit zu beschließen.

In Anbetracht dieses Hilferufes freuen sich die unterzeichnenden Abgeordneten, die Interessen der steirischen Bevölkerung vertreten zu können; sie stellen daher den nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der als ersten Teil einer umfassenden Reform der Verwaltung Österreichs die Ebene der Gemeindeverwaltung neu regelt und hiezu insbesondere folgende Punkte enthält:

1.                         Bundesweit einheitlich soll eine Mindestgröße von Gemeinden festgelegt werden, die aus verwaltungsökonomischen und wirtschaftlichen Gründen nicht kleiner sein soll als 2.500 Einwohner.

2.                         Derzeit bestehende kleinere Gemeinden sind auf bundes­einheitliche Art und Weise zusammenzulegen, wobei aber spezielle topografische Gegebenheiten entsprechend berücksichtigt werden sollen.

3.                         Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens ist der Rechnungshof begleitend einzubinden.

4.                         Die Entscheidung über die Zusammenlegung von Gemeinden soll bundesweit einheitlich unter Einsatz direktdemokratischer Mittel, etwa durch autonome Entscheidung der von einer Zusammenlegung betroffenen Gemeinde­bürgerinnen und Gemeindebürger im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene, stattfinden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.