241/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Hofer, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Auskunftsrecht für Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter
In Großbritannien gibt es ein Pilotprojekt, das Eltern dabei unterstützen soll, ihre Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen. Die Eltern bekommen dabei die Möglichkeit, sich bei der Polizei zu erkundigen, ob es im direkten Umfeld ihrer Kinder vorbestrafte Sexualstraftäter gibt. Zudem können künftig allein stehende Mütter einen neuen Partner ebenfalls überprüfen lassen. Schon bisher bestand im Vereinigten Königreich außerdem die Möglichkeit, entsprechende Informationen über Verwandte oder Nachbarn einzuholen, die ihre Kinder regelmäßig beaufsichtigen.
Da es immer wieder zu Rückfällen von Sexualstraftätern kommt, haben Eltern selbstverständlich ein großes Interesse daran, über bereits verurteilte Sexualstraftäter in der näheren Umgebung ihrer Kinder zumindest informiert zu sein. In Österreich gibt es aber keine entsprechenden Einblicksmöglichkeiten für Privatpersonen, weshalb eine ähnliche Regelung wie in Großbritannien anzustreben ist. Die informierten Eltern sollen aber mit Sanktionsmöglichkeiten zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, damit bereits verurteilte bzw. bestrafte Täter nicht der Lynchjustiz freigegeben werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit sich Eltern darüber informieren können, ob es im Umfeld ihrer Kinder verurteilte Sexualstraftäter gibt. Alleinstehende Mütter sollen unter klaren Voraussetzungen die Möglichkeit bekommen, entsprechende Informationen über einen neuen Lebenspartner einzuholen. Die Eltern sind in diesem Zusammenhang gesetzlich zu verpflichten, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und Verschwiegenheit zu wahren.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.