244/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Vilimsky,
Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Versammlungsgesetz
Die Tageszeitung
„Österreich" vom 18.05.2008 berichtete:
„Autonomen-Demo endete mit Randale - Wegen einer kleinen
Kapitalismusgegner-
Demo musste - wie berichtet - am Freitag der Ring von 16 bis 22 Uhr gesperrt
wer-
den. Ein
Verkehrschaos war die Folge. Jetzt hat die Demo für einige ein
gerichtliches
Nachspiel. Rund
20 alkoholisierte Punks wollten nach 22 Uhr nicht abziehen und
randalierten gegen die Polizei. 110 Beamte lösten die Ansammlung auf,
jetzt folgen
Anzeigen.“
Die „Kronen Zeitung“ vom 18.05.2008 berichtete:
„Radikale verletzten Polizist bei Demo - Eine
Gruppe von Hausbesetzern aus der
Linken Szene legte Freitagabend den Verkehr
in der City still. Es wurde sogar ein
Polizist verletzt. ÖVP-Sicherheitssprecher
Wolfgang Ulm kritisiert die Genehmigung
zu einer Demo in der Stoßzeit am Ring. (...)“
Diese Versammlung hat durch
den Umstand, dass als Versammlungsort der Ring
gewählt
wurde und somit der Ring für den Verkehr zur Stoßzeit am Freitagnachmit-
tag gesperrt
wurde, den Unmut der Bevölkerung hervorgerufen. Nicht ganz zu Un-
recht, wenn man
bedenkt, dass nur eine kleine Gruppe an Demonstranten war, wel-
che den Ring
für sich beansprucht hat. Die Teilsperre der Ringstraße zog sich von
der Höhe Bellariastraße entlang des Dr.-Karl-Renner-Rings, des
Dr.-Karl-Lueger-
Rings bis zum Schottentor. Der Ring wurde von 15.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also
über
sechs Stunden lang, in diesem Bereich gesperrt.
Diese Versammlung
hätte auch mit dem Vorplatz des Parlaments oder dem Ball-
hausplatz ein Auslangen gefunden, wodurch der Ring nicht gesperrt werden
hätte
müssen und somit es zu keiner Beeinträchtigung der Bevölkerung
durch Behinde-
rung des
Individual- oder öffentlichen Verkehrs zur Stoßzeit gekommen
wäre.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefor-
dert sicher zu
stellen, dass die dem Versammlungsgesetz immanente und verfas-
sungsrechtlich
zwingend erforderliche Rechtsgüterabwägung in einer rechtsrichtigen
und angemessenen
Form stattfindet.“
In formeller Hinsicht wird um
Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei-
ten ersucht.