244/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Vilimsky, Mayerhofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Versammlungsgesetz

Die Tageszeitung „Österreich" vom 18.05.2008 berichtete:
„Autonomen-Demo endete mit Randale - Wegen einer kleinen Kapitalismusgegner-
Demo musste - wie berichtet - am Freitag der Ring von 16 bis 22 Uhr gesperrt wer-
den. Ein Verkehrschaos war die Folge. Jetzt hat die Demo für einige ein gerichtliches
Nachspiel. Rund 20 alkoholisierte Punks wollten nach 22 Uhr nicht abziehen und
randalierten gegen die Polizei. 110 Beamte lösten die Ansammlung auf, jetzt folgen
Anzeigen.“

Die „Kronen Zeitung“ vom 18.05.2008 berichtete:

„Radikale verletzten Polizist bei Demo - Eine Gruppe von Hausbesetzern aus der
Linken Szene legte Freitagabend den Verkehr in der City still. Es wurde sogar ein
Polizist verletzt. ÖVP-Sicherheitssprecher Wolfgang Ulm kritisiert die Genehmigung
zu einer Demo in der Stoßzeit am Ring. (...)“

Diese Versammlung hat durch den Umstand, dass als Versammlungsort der Ring
gewählt wurde und somit der Ring für den Verkehr zur Stoßzeit am Freitagnachmit-
tag gesperrt wurde, den Unmut der Bevölkerung hervorgerufen. Nicht ganz zu Un-
recht, wenn man bedenkt, dass nur eine kleine Gruppe an Demonstranten war, wel-
che den Ring für sich beansprucht hat. Die Teilsperre der Ringstraße zog sich von
der Höhe Bellariastraße entlang des Dr.-Karl-Renner-Rings, des Dr.-Karl-Lueger-
Rings bis zum Schottentor. Der Ring wurde von 15.30 Uhr bis 22.00 Uhr, also über
sechs Stunden lang, in diesem Bereich gesperrt.

Diese Versammlung hätte auch mit dem Vorplatz des Parlaments oder dem Ball-
hausplatz ein Auslangen gefunden, wodurch der Ring nicht gesperrt werden hätte
müssen und somit es zu keiner Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Behinde-
rung des Individual- oder öffentlichen Verkehrs zur Stoßzeit gekommen wäre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Inneres wird aufgefor-
dert sicher zu stellen, dass die dem Versammlungsgesetz immanente und verfas-
sungsrechtlich zwingend erforderliche Rechtsgüterabwägung in einer rechtsrichtigen
und angemessenen Form stattfindet.“

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenhei-
ten ersucht.